Erstellt am 17.09.2018 um 08:48 Uhr von kratzbürste
Welche Kompetenzen ein Ausschuss hat, muss der BR mit der Mehrheit seiner Mitglieder beschließen und schriftlich niederlegen.
Also besprecht das Thema mal in einer Sitzung.
Erstellt am 17.09.2018 um 09:05 Uhr von moreno
Wenn nichts anderes geregelt ist gebe ich Eurer BRV Recht!
Erstellt am 17.09.2018 um 09:07 Uhr von Betr
Wir hatten lediglich besprochen Dienstplanausschuss selbstständig arbeitet.
Wie macht ihr anderen Betriebsräte das ?
Erstellt am 17.09.2018 um 09:08 Uhr von Betr
Gibt's dazu im Gesetz was ?
( hatte die Frage unter einem anderen Nickname gestellt Sorry)
Erstellt am 17.09.2018 um 09:21 Uhr von moreno
Wir haben unserem Arbeitszeitausschuss so geregelt, dass der Vorsitzende des Ausschusses, Einladungen usw. an die GL rausschicken kann, ohne das der BRV dies unterschreibt. Aber dies muss im Vorfeld halt beschlossen, und der GL auch mitgeteilt werden.
Erstellt am 17.09.2018 um 10:09 Uhr von samira
§ 26 BetrVG:Vorsitzender
(1) (...)
(2) Der Vorsitzende des Betriebsrats oder im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter vertritt den Betriebsrat im Rahmen der von ihm gefassten Beschlüsse. Zur Entgegennahme von Erklärungen, die dem Betriebsrat gegenüber abzugeben sind, ist der Vorsitzende des Betriebsrats oder im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter berechtigt.
§ 28 BetrVG:Übertragung von Aufgaben auf Ausschüsse
(1) Der Betriebsrat kann in Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmern Ausschüsse bilden und ihnen bestimmte Aufgaben übertragen. Für die Wahl und Abberufung der Ausschussmitglieder gilt § 27 Abs. 1 Satz 3 bis 5 entsprechend. Ist ein Betriebsausschuss gebildet, kann der Betriebsrat den Ausschüssen Aufgaben zur selbständigen Erledigung übertragen; § 27 Abs. 2 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.