W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Interessenskonflikte - Ehefrau des Chefs als BRV?

H
henne
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

folgende unglückliche Situation in unserer Firma:

Die Ehefrau unseres Chefs (Stationsleiter) ist die Betriebsratsvorsitzende. Finde ich eigentlich eine unglaubliche Sache, z.B. wegen Interessenskonflikte ect. Gibt es z.B. im Betriebsverfassungsgesetz oder anderen Vorschriften Regelungen, die eine solche Konstellation verbieten oder zumindestens für fraglich halten? (Vorteilsmnahme o.ä.)

3.456012

Community-Antworten (12)

H
Heinz

29.08.2006 um 13:48 Uhr

eigentlich ist die Frage bedenklich, denn Deine Auffassung teilen Deine Kollegen offensichtlich nicht. Trotz der ehelichen Verbindung hat Deine Kollegin es doch in den Betriebsrat geschafft, man hat ihr also das Vertrauen ausgesprochen. Der Betriebsrat hat sie zum Sprecher des Gremiums gemacht und kann ihr dieses Mandat auch jederzeit wieder entziehen. Also was solls. Regelungen gibts da keine im BetrVG, es sei denn, es handelt sich um eine leitende Angestellte.

R
Rollie

29.08.2006 um 14:12 Uhr

Außerdem stellt sie ja nicht die Mehrheit des Gremiums.

K
Klaus

29.08.2006 um 15:29 Uhr

Ist der Chef/Stationsleiter auch der Arbeitgeber? Dann wäre seine Frau kein Arbeitnehmer im Sinne des BetrVG und hätte somit weder aktives noch passives Wahlrecht gehabt. Guckst Du BetrVG §5(2) Punkt 5 sowie §7.

Ist der Chef/Stationsleiter dagegen nur irgendein Vorgesetzter, jedoch nicht der Arbeitgeber, so sehe ich hier keinen Verstoß gegen irgendwelche Gesetze. Zum Glück haben es die Arbeitnehmer in unserem Betrieb diesmal schlauer gemacht, indem sie keine Vorgesetzten gewählt haben.

Viele Grüße Klaus

H
Heini

29.08.2006 um 23:39 Uhr

Ich wünsch euch viel Glück mit dem von Euch gewählten Betriebsrat.

K
Kölner

30.08.2006 um 00:25 Uhr

@Klaus, Henne Wie - so frage ich mich allen Ernstes - kann noch immer so ein unsinniges Klassenkampfdenken in eigentlich zur Solidarität geschaffenen (sozialen) Köpfen eines Betreibsrates existieren? Zumal: Der Wähler wählt schon noch die Mitglieder des BR's, oder?

K
Klaus

30.08.2006 um 00:47 Uhr

@Kölner: frag den Urheber des BetrVG, ich habe es nicht gemacht. Der Wähler kann außerdem auch nur die wählbaren Mitarbeiter des Betriebes wählen, wie Du weisst.

Möglicherweise (hoffentlich!) läuft es in anderen Betrieben anders, aber bei uns hat sich die Tatsache, dass Vorgesetzte im BR waren, mehr als negativ ausgewirkt. Zurecht hatte der Vorgänger-BR den Ruf, zu arbeitgebernah zu sein. Bei meinem Arbeitgeber existiert der Klassenkampf real noch, daher meine Erleichterung über den Vorgesetzten-freien BR.

In meiner Branche ist es zudem generell an der Tagesordnung, dass die Arbeitgeber große Probleme damit haben, wenn sich ein Betriebsrat formiert. Dann ist es nämlich vorbei mit der Alleinherrschaft nach Gutsherrenart.

Viele Grüße Klaus

L
Lotte

30.08.2006 um 01:03 Uhr

@Kölner, aber manchmal fragt man sich schon bei manchen "Betreibsraten";-) wem Ihre Solidarität denn im Besonderen gilt...haben wir hier im Forum ja schon einige Beispiele präsentiert bekommen.

K
Kölner

30.08.2006 um 01:18 Uhr

@Lotte Es müsste für solche Fauxpas ein automatisches Verbesserungstool geben....diesen Fehler habe ich im Däubler übrigens auch gesehen!

L
Lotte

30.08.2006 um 01:21 Uhr

@Kölner, aber in diesem Zusammenhang passt es sehr gut. Du kommst in meine Wortsammlung direkt neben Rollis' "kompriziert". Am besten ist doch ein komprizierter Betreibsrat ;-))

R
Rollie

30.08.2006 um 01:27 Uhr

Bist Du aber nachtragend :-)))

L
Lotte

30.08.2006 um 01:31 Uhr

Das musst Du anders sehen: Ich halte Dich und das was Du schreibst in guter Erinnerung ;-))

R
Rollie

30.08.2006 um 01:55 Uhr

Schreibe nun in meine Wortsammlung

kompriziert = Wort, welches Lotte in guter Erinnerung hält

Und was das Andere angeht, kann ich sicherlich heut gut einschlafen :-)))))

Ihre Antwort