Erstellt am 29.08.2006 um 11:48 Uhr von Heinz
eigentlich ist die Frage bedenklich, denn Deine Auffassung teilen Deine Kollegen offensichtlich nicht. Trotz der ehelichen Verbindung hat Deine Kollegin es doch in den Betriebsrat geschafft, man hat ihr also das Vertrauen ausgesprochen. Der Betriebsrat hat sie zum Sprecher des Gremiums gemacht und kann ihr dieses Mandat auch jederzeit wieder entziehen. Also was soll`s. Regelungen gibt`s da keine im BetrVG, es sei denn, es handelt sich um eine leitende Angestellte.
Erstellt am 29.08.2006 um 12:12 Uhr von Rollie
Außerdem stellt sie ja nicht die Mehrheit des Gremiums.
Erstellt am 29.08.2006 um 13:29 Uhr von Klaus
Ist der Chef/Stationsleiter auch der Arbeitgeber? Dann wäre seine Frau kein Arbeitnehmer im Sinne des BetrVG und hätte somit weder aktives noch passives Wahlrecht gehabt. Guckst Du BetrVG §5(2) Punkt 5 sowie §7.
Ist der Chef/Stationsleiter dagegen nur irgendein Vorgesetzter, jedoch nicht der Arbeitgeber, so sehe ich hier keinen Verstoß gegen irgendwelche Gesetze. Zum Glück haben es die Arbeitnehmer in unserem Betrieb diesmal schlauer gemacht, indem sie keine Vorgesetzten gewählt haben.
Viele Grüße
Klaus
Erstellt am 29.08.2006 um 21:39 Uhr von Heini
Ich wünsch euch viel Glück mit dem von Euch gewählten Betriebsrat.
Erstellt am 29.08.2006 um 22:25 Uhr von Kölner
@Klaus, Henne
Wie - so frage ich mich allen Ernstes - kann noch immer so ein unsinniges Klassenkampfdenken in eigentlich zur Solidarität geschaffenen (sozialen) Köpfen eines Betreibsrates existieren?
Zumal: Der Wähler wählt schon noch die Mitglieder des BR's, oder?
Erstellt am 29.08.2006 um 22:47 Uhr von Klaus
@Kölner: frag den Urheber des BetrVG, ich habe es nicht gemacht. Der Wähler kann außerdem auch nur die wählbaren Mitarbeiter des Betriebes wählen, wie Du weisst.
Möglicherweise (hoffentlich!) läuft es in anderen Betrieben anders, aber bei uns hat sich die Tatsache, dass Vorgesetzte im BR waren, mehr als negativ ausgewirkt. Zurecht hatte der Vorgänger-BR den Ruf, zu arbeitgebernah zu sein. Bei meinem Arbeitgeber existiert der Klassenkampf real noch, daher meine Erleichterung über den Vorgesetzten-freien BR.
In meiner Branche ist es zudem generell an der Tagesordnung, dass die Arbeitgeber große Probleme damit haben, wenn sich ein Betriebsrat formiert. Dann ist es nämlich vorbei mit der Alleinherrschaft nach Gutsherrenart.
Viele Grüße
Klaus
Erstellt am 29.08.2006 um 23:03 Uhr von Lotte
@Kölner,
aber manchmal fragt man sich schon bei manchen "Betreibsraten";-) wem Ihre Solidarität denn im Besonderen gilt...haben wir hier im Forum ja schon einige Beispiele präsentiert bekommen.
Erstellt am 29.08.2006 um 23:18 Uhr von Kölner
@Lotte
Es müsste für solche Fauxpas ein automatisches Verbesserungstool geben....diesen Fehler habe ich im Däubler übrigens auch gesehen!
Erstellt am 29.08.2006 um 23:21 Uhr von Lotte
@Kölner,
aber in diesem Zusammenhang passt es sehr gut. Du kommst in meine Wortsammlung direkt neben Rollis' "kompriziert". Am besten ist doch ein komprizierter Betreibsrat ;-))
Erstellt am 29.08.2006 um 23:27 Uhr von Rollie
Bist Du aber nachtragend :-)))
Erstellt am 29.08.2006 um 23:31 Uhr von Lotte
Das musst Du anders sehen: Ich halte Dich und das was Du schreibst in guter Erinnerung ;-))
Erstellt am 29.08.2006 um 23:55 Uhr von Rollie
Schreibe nun in meine Wortsammlung
kompriziert = Wort, welches Lotte in guter Erinnerung hält
Und was das Andere angeht, kann ich sicherlich heut gut einschlafen :-)))))