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ketzerische Frage - können Tarifverhandlungen vom BR ohne Gewerkschaft geführt werden?

S
Schwabennase
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute,

in meiner Firma gibt es momentan eine große Frage, um deren Beantwortung ich nun bitte. Es ist ein sensibles Thema und ich möchte eine Antwort wissen - nicht um zu eskallieren, sondern um zu schlichten.

Wir (2.ooo AN) befinden uns momentan in den Tarifverhandlungen mit dem AG. Geführt werden die Verhandlungen von der Gewerkschaft. Einige Nichtgewerkschaftsmitglieder sind mit der Arbeit der Gewerkschaftskommission nicht einverstanden und erheben nun die Frage. "Können wir mit dem AG ohne die Gewerkschaft verhandeln? Ist dies möglich, und wenn ja wie?"

Das wäre sicher eine schlechte Lösung, aber ich möchte wissen, ob es möglich ist, um der Problematik sinvoll begegnen zu können.

Danke Euch allen!

3.79205

Community-Antworten (5)

K
Kölner

23.08.2006 um 16:02 Uhr

@Schwabennase Sie könnten nur individuell verhandeln, da sie nicht im Sinne des TVG Tarifvertragspartei sein können. Die Frage ist allerdings auch, ob der AG Verhandlungen akzeptierten würde.

P
paula

23.08.2006 um 16:12 Uhr

tariffähig (auf seiten der AN) sind nur gewerkschaften. daher können einzelne arbeitnehmer oder eine gruppe von AN keinen Tarifvertrag mit dem AG aushandeln.

AN können nur wie vom kollegen kölner dargestellt nur individualrechtliche vereinbarungen mit dem AG aushandeln. ich gehe aber mal davon aus, dass das dem AG nicht ausreichen wird

R
Rollie

23.08.2006 um 16:31 Uhr

@Kölner,

aber wäre es nicht denkbar, das ein Haustarifvertrag besteht, die Formulierung AG verhandelt mit Gewerkschaft ließe den Schluß zu und dieser Haustarifvertrag beispielsweise durch Verweis im Arbeitsvertrag oder Arbeitsvertragsergänzung auch anwendbar für Mitarbiter ist, die nicht Mitglied der Gewerkschaft sind ?

Dann blieben sie doch von der Möglichkeit außen vor, hinsichtlich der Verhandlungen Einfluß zu nehmen, weder individuell als auch als tarifgebundenener AN.

S
Schwabennase

23.08.2006 um 16:46 Uhr

Danke zunächst. Das heisst, ein unzufriedener Kollege kann zum Arbeitgeber gehen und einzeln mit ihm über die Konditionen reden? Wenn der AG da mitmacht und auf die Abreden eingeht, entsteht hier wohl der klassische AT (aussertarifliche) Mitarbeiter?

P
paula

23.08.2006 um 17:40 Uhr

falls ein mitarbeiter nicht tarifgebunden ist unterliegt er per se nicht dem tarifvertrag. die einbeziehung des tarifvertrages erfolgt in diesen fällen normalerweise durch eine einzelvertragliche bezugnahmeklausel.

ob und inwieweit ein tarifvertrag dann gelten soll ist eine frage eures geschicks als AN

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