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Minderheitengeschlecht

M
Müllerchen
Jan 2018 bearbeitet

Bei unserem BR sind die Männer das Minderheitengeschlecht. Ein Mann ist Minimum. Wir haben keine Männer als Ersatzmitglieder. Was ist nun, wenn beide männlichen BR-Mitglieder nicht an der Sitzung teilnehmen können, und kein männliches Ersatzmitglied zur Verfügung steht.

Sind Beschlüsse dann anfechtbar???

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Community-Antworten (2)

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Rollie

22.08.2006 um 12:44 Uhr

Wenn keine männlichen Ersatzmitglieder verfügbar sind, können diese ja auch nicht die Minderheiten vertreten. In dem Fall rückt eine Frau nach als Ersatzmitglied. Schlußendlich ist das ja die Konsequenz, das sich zu wenig Männer zur Wahl haben stellen lassen.

M
Müllerchen

22.08.2006 um 12:55 Uhr

Danke schön Habe ich mir fast gedacht, wollte aber mal nachfragen, wir haben nämlich demnächst das Problem.

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