Erstellt am 17.08.2006 um 21:48 Uhr von lola
Hallo wölfchen, bist doch sonst immer da.
Erstellt am 17.08.2006 um 22:09 Uhr von wölfchen
Hallo lola,
Entschuldigung, war mit meinem Hündchen zum Abendspaziergang! Ich kann Dir die Fundstelle auch leider erst morgen Nachmittag zukommen lassen, weil ich zu Hause außer einem kleine Basiskommentar meist keine Fachliteratur habe (das schützt davor, auch zu Hause noch arbeiten zu wollen). Und morgen Vormittag habe ich einen Anwaltstermin. Also Geduld, Geduld, auch wenn`s Dir auf den Nägeln brennt! Aber vielleicht haben andere ja auch noch was zum Thema!
Gute Nacht ;-))
Erstellt am 17.08.2006 um 23:02 Uhr von Fayence
wölfchen,
da musst Du jetzt ganz alleine durch! ;-))
Männer, die mit ihren Hündchen (Pekinese, Malteser oder vielleicht ein Bichon Frise?) abendliche Spaziergängchen machen, scheinen bei der Damenwelt hier im Forum besonders gut anzukommen!
P.S. Leider, leider kann ich zu diesem Thema nichts beitragen...
Erstellt am 17.08.2006 um 23:06 Uhr von Mona-Lisa
@Fayence,
meinst du jetzt Männer, z.B. wölfchen mit kleinen Hündchen, oder das von lola erfragte Direktionsrecht? ;-)
Erstellt am 18.08.2006 um 00:24 Uhr von Fayence
Mona-Lisa,
meinte natürlich das Direktionsrecht; ein solches Recht ist mir derart fremd ...! ;-))
Erstellt am 18.08.2006 um 08:10 Uhr von Morgana
Hallo Iola, schau doch mal unter http://www.arbeitsrecht.org/betriebsrat/freistellung/artikel07083.html
Erstellt am 18.08.2006 um 14:22 Uhr von wölfchen
Hallo lola,
eigentlich hätte ich Dir die Frage fast vollständig doch gestern abend beantworten können, aber nur fast! Im Basiskommentar vom Bund- Verlag (11. Auflage) zum § 38 BetrVG steht unter der RN 7: "Ist der Beschluss des BR (eig.Anm.: auf Freistellung) wirksam geworden, sind die freigestellten BR- Mitglieder nicht mehr zur Erbringung ihrer Arbeitsleistung verpflichtet. Damit entfällt auch das Direktionsrecht des AG". Verwiesen wird dabei auf die AiB Jahrg. 2000, Seite 289. Und da habe ich gerade nachgeschaut, da ist ein rechtskräftiges Urteil des AG Nienburg vom 20.10.1999 - 1Ca 242/99 zu dieser Thematik kommentiert.
@ Fayence
1. Da hast Du aber großes Glück, wenn Dein Arbeitgeber vom Direktionsrecht so wenig Gebrauch macht, dass Du gar nicht mal merkst, dass es ein solches gibt!
2. Bei Deiner Aufzählung hast Du die Yorkshire- Terrier vergessen. Aber Vorsicht, falls Du Dir jetzt auch einen anschaffen willst, um im Forum zu beeindrucken: das sind echte Kampfhunde! Und ganz ohne Quatsch, das ist eines der schwärzesten Kapitel in der Geschichte dieser Rasse. Aber das erläutere ich jetzt nicht weiter. ;-))
Erstellt am 18.08.2006 um 19:43 Uhr von lola
Vielen Dank an alle,
ich habe dann in meinem Büro noch einen Fitting von 1987 gefunden und dort einen ähnlichen Kommentar gefunden.
Aber mit dem Urteil ist mir sicherlich sehr geholfen!
Nächste Woche geht`s im medias res.
Wünscht mir Glück.
Erstellt am 18.08.2006 um 20:23 Uhr von wölfchen
Na endlich! Ich schaue schon laufend nach, ob Du das auch gelesen hast, damit ich beruhigt mit dem Hündchen rausgehen kann. Man will ja schließlich nicht vergebens seinen Mittagsschlaf geopfert haben! ;-))
Außerdem: viel, viel Glück!
Erstellt am 18.08.2006 um 20:38 Uhr von Fayence
lola,
diesen Fitting würde ich mal in hohem Bogen in den Altpapiercontainer schmeissen...
Viel Glück beim Zielen!
Erstellt am 18.08.2006 um 20:41 Uhr von lola
Danke nochmal,
ich hoffe irgendwann auch einmal helfen zu können (bin Halt neu im Geschäft).
Ich brüte im Moment nur über Gesetzen, alten Kommentaren und durch die Stimmungsmache unseres Königs werde ich jetzt von vielen Kollegen nach 24 Jahren Zusammenarbeit sehr angegriffen.
Aber gleich kommt die nächste Frage.
Erstellt am 18.08.2006 um 21:07 Uhr von Rollie
@Fayence, glaubst Du, ein knausriger AG kauft sich jedes Jahr ne aktuelle Ausgabe :-)
Erstellt am 18.08.2006 um 21:23 Uhr von Fayence
Rollie,
ne, aber er müsste z.B. alle 4 Jahre das Geld für eine neue Ausgabe locker machen...
P.S.
Jährlich werden die grossen Kommentare nämlich nicht aktualisiert. ;-))