Bestimmmung eines Arbeitsschutzbeauftragten
Hallo!
Kann mir vielleicht jemand sagen, ob es eine gesetzliche Pflicht gibt zur Bestimmung eines Arbeitsschutzvertreters/-beauftragten? Soll heißen: Muß man den haben?
Community-Antworten (5)
17.08.2006 um 14:21 Uhr
Hallo Ulmi,
sieh dazu § 22 SGB VII
MfG Angi1
17.08.2006 um 14:26 Uhr
Super! Vielen Dank!
17.08.2006 um 15:02 Uhr
und (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG)
17.08.2006 um 16:57 Uhr
und ArbSchG
29.09.2006 um 00:59 Uhr
SGB VII § 22 = Sicherheitsbeauftragter (bei regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten),
ASiG § 5 = Fachkraft für Arbeitssicherheit (schriftliche Bestelleung ab einen Beschäftigten [beachte Besonderheiten der jeweiligen BG]).
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