Erstellt am 15.08.2006 um 12:53 Uhr von Frank B.
Erstellt am 15.08.2006 um 13:02 Uhr von Mona-Lisa
Zwingen kann man niemand dazu! Weder in der Personalabteilung, noch in der Abteilung! Es gibt ja schliesslich noch das Telefonbuch.
Muss ein AN aus betrieblichen Gründen privat erreichbar sein, hat er im Normalfall ein Geschäftshandy.
Erstellt am 15.08.2006 um 13:07 Uhr von paula
zwingen kann man keinen, aber ich hab kein problem damit wenn mein AG meine nummer hat. sicher es ist eine frage des umgangs miteinander aber ich denke es ist nicht verkehrt wenn mein AG mich erreichen kann. umgekehrt habe ich ja auch ein entsprechendes interesse
Erstellt am 15.08.2006 um 14:02 Uhr von Kölner
@paula
Deine Aussagen "ich hab kein problem damit wenn mein AG meine nummer hat" und "umgekehrt habe ich ja auch ein entsprechendes interesse" sind aber nun wirklich fatale selbige.
Erstellt am 15.08.2006 um 14:05 Uhr von paula
@kölner
wie gesagt ich spreche von meiner eigenenhöchstpersönlichen meinung. alles ohne betrachtung der frage ob es einen anspruch gibt oder nicht
Erstellt am 15.08.2006 um 14:08 Uhr von Kölner
@paula
Du machst es nicht besser mit dieser Antwort!
Ich kann Dir jetzt nicht mehr helfen...sonst kriege ich einen Forumsverweis!
;-)
Erstellt am 15.08.2006 um 14:12 Uhr von paula
@kölner
das mir nicht zu helfen ist weiß ich schon lange...... :-))))
Erstellt am 15.08.2006 um 16:53 Uhr von Kölner
@paula
Was bin ich manchmal froh, dass das AGG noch nicht vom Köhler unterschrieben wurde.