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Stellenausschreibung - wo muss diese überall ausgehängt werden ?

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RosaRot
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen uns drückt mit folgender Frage der Schuh und wir bitten um Eure Hilfe. Wir sind ein Dienstleistungsunternehmen mit 150 Beschäftigten. Unser AG macht in zwei Monaten in ca 130 Km Entfernung einen weitern, neuen Standort auf. Der esrte Standort ist ca. 110 Km entfernt, hat aber keinen eigenen BR, die MA´s wollen das nicht.

Die Verwaltung bleibt am Hauptstandort. Müssen die Stellen bei uns am Hauptstandort nach dem BetrVG ausgeschrieben werden oder nicht? Als BR Vs bin ich gespalten. Vielen Dank für Eure Hilfe rosarot

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Community-Antworten (2)

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Kölner

09.08.2006 um 22:25 Uhr

@rosarot Habt Ihr denn eine interne Stellenausschreibung verlangt?

"Als BR Vs bin ich gespalten." - Warum?

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RosaRot

09.08.2006 um 23:02 Uhr

Hallo Kölner. Nein das haben wir nicht. Die Frage war aber, muss der AG die Stellen grundsätzlich am Hauptstandort ausschreiben oder nicht?

Warum? ..weil zu befürchten ist, dass sich erstklassig ausgebildete MA´s vom Hauptstandort für immer neue Standorte bewerben, der alte Standort dann nicht weiter besetzt wird und irgenwann zu befürchten ist, dass dieser geschlossen wird. Quasi eine Betriebsschließung durch die Hintertür. So wären plötzlich Arbeitsplätze gefährdet. Anderseits warum sollte es nicht möglich sein Versetzungswilligen eine Aufstiegschance zu bieten.

Gruß rosarot

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