Überstundenabgeltung mit Tankgutscheinen
Hallo Kollegen, ich bin noch nicht lange im Amt, habe noch keine Schulung und bekomme schon das erste Problem auf den Tisch: unser Arbeitgeber (Kleinbetrieb) will die Überstunden mit Tankgutscheinen abgelten Darf er das so einfach?
Einigen Kollegen ist es egal, aber einige möchten das nicht.
Könnt Ihr mir da ein paar Tips über die Rechtslage geben?
Danke
Community-Antworten (9)
08.08.2006 um 11:26 Uhr
@de Gaulle II Warnung. Vor allem hinsichtlich fiskalischer Aspekte.
08.08.2006 um 11:55 Uhr
das fiskalische ist gewährleistet, da er nur einen Gutschein in dem möglichen zulässigen Rahmen ausgeben will, den Rest will er dann bezahlen. Aber das ist ja dann für die Kollegen nicht nachvollziehbar und in der Abrechnung Chaos.
08.08.2006 um 12:50 Uhr
wölfchen,
könnten wir uns vielleicht darauf einigen dass zusätzliche Informationen vom Threadersteller gegeben werden und nicht irgendwelche Vermutungen hier als Tatsache dargestellt werden?
dG II,
Gewerbeordnung § 107 (2)
08.08.2006 um 13:01 Uhr
@ Ramses okay, ich hatte vergessen, anzumerken dass ich mit de Gaulle telefoniert hatte (er hatte den Tip mit dem Forum von mir). Deshalb war ich Euch informationsmäßig voraus. Entschuldigung und Asche aufs Haupt!!!
08.08.2006 um 13:03 Uhr
Seilschaften im Forum...tsetsetse
08.08.2006 um 14:43 Uhr
Is mal was Neues, Voice-chat.
08.08.2006 um 15:41 Uhr
@ Ramses II danke für den Tip mit der Gewerbeordnung!!! Und hackt mal nicht so auf dem armen wölfchen rum, ich bin ihm ja total dankbar für den Tip mit dem Forum und werde mich auch ohne seine Hilfe künftig einklinken, wenn ich mal eine Frage habe. Hat mir jedenfalls schon echt geholfen!
08.08.2006 um 16:16 Uhr
hihihi de gaulle lebt
Elvis auch???
Admin...hab nachsicht
08.08.2006 um 16:56 Uhr
wäre schon interessant wenn man in Liter pro Stunde bezahlt würde. Dann würde ich mich über jede Spritpreiserhöhung freuen.
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