Erstellt am 08.08.2006 um 08:01 Uhr von Lotte
M.E. ist der BR weisungsbefugt und der BRV als Sprachrohr des BR in diesem Sinne.
Erstellt am 08.08.2006 um 08:14 Uhr von Fayence
br01,
in welchem Zusammenhang stellst Du die Frage?
Erstellt am 08.08.2006 um 08:15 Uhr von Rollie
@Lotte,
Der Betriebsrat als ehramtliches Gremium mit Personalkompetenz ?
Erstellt am 08.08.2006 um 08:37 Uhr von Lotte
Rollie,
na ja, das ist ja in jedem Verein möglich wo ich einen ehrenamtlichen Vorsitz habe. Selbst unsere oberste Leitung besteht aus einem ehrenamtlichen Vorstand mit Weisungsbefugnis gegenüber der GL. Ist erst vor kurzem etwas eingeschränkt worden.
Was meinst Du denn wer hier Chef ist?
Erstellt am 08.08.2006 um 08:54 Uhr von Fayence
Sorry,
ich würde doch erst einmal abwarten, was der Hintergrund der Frage ist, bevor hier wild in´s Blaue hinein spekuliert wird!
Erstellt am 08.08.2006 um 09:01 Uhr von Kölner
@Lottha
Stell Dir vor, der BR hätte hoheitliche Personalbefugnisse?
Nicht auszudenken, was ein BRV daraus machen könnnte!
Erstellt am 08.08.2006 um 09:14 Uhr von Lotte
Meine Güte,
ich wollte Rollie doch nur sagen, dass ein Ehrenamt ja nicht unbedingt eine Weisungsbefugnis ausschließt, hab ja gar nicht mehr behauptet, dass der BR Chef ist. Heute trete ich aber in viele Fettnäpfchen.
Erstellt am 08.08.2006 um 09:18 Uhr von Kölner
@Lotttte
Du verniedlichst also Deinen Fettnapf zum Fettnäpfchen.... ;-)
"Die Redewendung ins Fettnäpfchen oder in den Fettnapf treten bezieht sich auf den Umstand, dass früher in Bauernhäusern (in der Nähe des Ofens) für die Eintretenden ein Topf mit Stiefelfett stand. Damit konnten sie sogleich die nassgewordenen Stiefel einreiben. Wer nun versehentlich in den Topf mit dem Fett trat und Flecken auf den Dielen machte, verärgerte damit naturgemäß die Hausfrau."
Aus dem guten alten Wikipedia
Erstellt am 08.08.2006 um 09:27 Uhr von Lotte
Kölnchen,
also muss ich jetzt erst mal putzen und neues Fett auftreiben ;-))
Erstellt am 08.08.2006 um 10:36 Uhr von cheetah
Lies mal den Betr-VG Kommentar von Däubler... , Auflage 10 und dort die Randnummer121 zu § 40. Der BR hat Weisungsrecht. Ob das die Personalverantwortung einschliesst steht dort allerdings auch nicht.
Erstellt am 08.08.2006 um 10:40 Uhr von Ramses II
Kölner,
was ist denn "hoheitliche" Personalbefugnis?
Erstellt am 08.08.2006 um 10:46 Uhr von Kölner
@Ramses II
Wenn sie mit Blaulicht im Betrieb umherlaufen darf...
Im Ernst:
Kündigen, Urlaub gewähren, AU entgegen nehmen. - Ist "hoheitlich" der für Dich falsche Begriff? Hätte ich Personalhoheit, sagen sollen...ich bin da nicht so firm drin.