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Betriebsratssekretärin - wer ist der Chef ?

B
br01
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum,

Wer ist der Vorgesetzte der Betriebsratssekretärin ?

Der BR , der BRV, oder der Personalchef ??

3.014012

Community-Antworten (12)

L
Lotte

08.08.2006 um 10:01 Uhr

M.E. ist der BR weisungsbefugt und der BRV als Sprachrohr des BR in diesem Sinne.

F
Fayence

08.08.2006 um 10:14 Uhr

br01,

in welchem Zusammenhang stellst Du die Frage?

R
Rollie

08.08.2006 um 10:15 Uhr

@Lotte,

Der Betriebsrat als ehramtliches Gremium mit Personalkompetenz ?

L
Lotte

08.08.2006 um 10:37 Uhr

Rollie,

na ja, das ist ja in jedem Verein möglich wo ich einen ehrenamtlichen Vorsitz habe. Selbst unsere oberste Leitung besteht aus einem ehrenamtlichen Vorstand mit Weisungsbefugnis gegenüber der GL. Ist erst vor kurzem etwas eingeschränkt worden.

Was meinst Du denn wer hier Chef ist?

F
Fayence

08.08.2006 um 10:54 Uhr

Sorry, ich würde doch erst einmal abwarten, was der Hintergrund der Frage ist, bevor hier wild in´s Blaue hinein spekuliert wird!

K
Kölner

08.08.2006 um 11:01 Uhr

@Lottha Stell Dir vor, der BR hätte hoheitliche Personalbefugnisse? Nicht auszudenken, was ein BRV daraus machen könnnte!

L
Lotte

08.08.2006 um 11:14 Uhr

Meine Güte, ich wollte Rollie doch nur sagen, dass ein Ehrenamt ja nicht unbedingt eine Weisungsbefugnis ausschließt, hab ja gar nicht mehr behauptet, dass der BR Chef ist. Heute trete ich aber in viele Fettnäpfchen.

K
Kölner

08.08.2006 um 11:18 Uhr

@Lotttte Du verniedlichst also Deinen Fettnapf zum Fettnäpfchen.... ;-)

"Die Redewendung ins Fettnäpfchen oder in den Fettnapf treten bezieht sich auf den Umstand, dass früher in Bauernhäusern (in der Nähe des Ofens) für die Eintretenden ein Topf mit Stiefelfett stand. Damit konnten sie sogleich die nassgewordenen Stiefel einreiben. Wer nun versehentlich in den Topf mit dem Fett trat und Flecken auf den Dielen machte, verärgerte damit naturgemäß die Hausfrau." Aus dem guten alten Wikipedia

L
Lotte

08.08.2006 um 11:27 Uhr

Kölnchen,

also muss ich jetzt erst mal putzen und neues Fett auftreiben ;-))

C
cheetah

08.08.2006 um 12:36 Uhr

Lies mal den Betr-VG Kommentar von Däubler... , Auflage 10 und dort die Randnummer121 zu § 40. Der BR hat Weisungsrecht. Ob das die Personalverantwortung einschliesst steht dort allerdings auch nicht.

RI
Ramses II

08.08.2006 um 12:40 Uhr

Kölner,

was ist denn "hoheitliche" Personalbefugnis?

K
Kölner

08.08.2006 um 12:46 Uhr

@Ramses II Wenn sie mit Blaulicht im Betrieb umherlaufen darf... Im Ernst: Kündigen, Urlaub gewähren, AU entgegen nehmen. - Ist "hoheitlich" der für Dich falsche Begriff? Hätte ich Personalhoheit, sagen sollen...ich bin da nicht so firm drin.

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