Erstellt am 04.08.2006 um 15:42 Uhr von Rollie
Warum ? Meinst Du, weil er noch jung und knackig ist, sollte man ihn länger arbeiten lassen ?
nicht mehr als acht Stunden täglich
fünf Tage pro Woche
nicht an Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen eine Ausnahme gilt u.a. für die Gastronomie und den Gesundheitsdienst
(Jugendschutzgesetz)
Erstellt am 04.08.2006 um 15:45 Uhr von Kölner
@Annyn
§ 8 Abs. 1 JArbSchG
Erstellt am 04.08.2006 um 15:49 Uhr von Kölner
@Rollie
Ich vermute ja, dass Du das JugendARBEITSschutzgesetz meinst...
Erstellt am 04.08.2006 um 15:53 Uhr von Ramses II
Heißt das Jugendschutzgesetz nicht ausführlich:
"Gesetz zum Schutz der Öffentlichkeit vor der Jugend" ???
Erstellt am 04.08.2006 um 15:54 Uhr von Kölner
@Ramses II
Gib nur ein einziges Mal zu, dass Dir langweilig ist.
Komm schon. Nur ein einziges Mal!
Biiiiiiiitte....ich würde mich besser fühlen!
Erstellt am 04.08.2006 um 15:54 Uhr von Rollie
Konkret den § 8 , ich steh schon in der Ecke. Zumal das Gesetz in seiner Breite natürlich umfassender als die genannten 3 Zeilen ist.
Erstellt am 04.08.2006 um 23:00 Uhr von Fayence
Rollie,
eines bitte ich, bzgl. Deiner Auswahl einer passenden Ecke zu bedenken!
Die "Fett Ecke" von Joseph Beuys ist bereits von mir belegt und wird auch nicht freiwillig geräumt! :-))
Erstellt am 04.08.2006 um 23:23 Uhr von Rollie
ich hab meine Ecke schon gefunden, da muß ich nicht alleine stehen. Aber wer ist das mit den blonden Locken ?
http://www.egm.at/weblog/wp-content/uploads/puppen.jpg
Erstellt am 04.08.2006 um 23:25 Uhr von Kölner
Da kann es nur einen geben...
Erstellt am 04.08.2006 um 23:28 Uhr von Fayence
Jetzt geb mal nicht so an wie eine Tüte Mücken...
Erstellt am 04.08.2006 um 23:40 Uhr von Kölner
Nene, Ramses ist es ja auch nicht. Ich dachte an den Peter, den Schwarzen....der hätte die Ecke auch verdient.