Neue Azubis Jugendschutzgesetz - muss 15jähriger auch 40 Stunden arbeiten?
Hallo. Eine Frage: in unserer Firma gibt es die 40 Stunden Woche. Jetzt haben wir einen neuen Azubi der erst 15 Jahre alt ist. Muss er auch 40 Stunden arbeiten? LG Anny
Community-Antworten (11)
04.08.2006 um 17:42 Uhr
Warum ? Meinst Du, weil er noch jung und knackig ist, sollte man ihn länger arbeiten lassen ?
nicht mehr als acht Stunden täglich fünf Tage pro Woche nicht an Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen eine Ausnahme gilt u.a. für die Gastronomie und den Gesundheitsdienst
(Jugendschutzgesetz)
04.08.2006 um 17:45 Uhr
@Annyn § 8 Abs. 1 JArbSchG
04.08.2006 um 17:49 Uhr
@Rollie Ich vermute ja, dass Du das JugendARBEITSschutzgesetz meinst...
04.08.2006 um 17:53 Uhr
Heißt das Jugendschutzgesetz nicht ausführlich:
"Gesetz zum Schutz der Öffentlichkeit vor der Jugend" ???
04.08.2006 um 17:54 Uhr
@Ramses II Gib nur ein einziges Mal zu, dass Dir langweilig ist. Komm schon. Nur ein einziges Mal! Biiiiiiiitte....ich würde mich besser fühlen!
04.08.2006 um 17:54 Uhr
Konkret den § 8 , ich steh schon in der Ecke. Zumal das Gesetz in seiner Breite natürlich umfassender als die genannten 3 Zeilen ist.
05.08.2006 um 01:00 Uhr
Rollie, eines bitte ich, bzgl. Deiner Auswahl einer passenden Ecke zu bedenken!
Die "Fett Ecke" von Joseph Beuys ist bereits von mir belegt und wird auch nicht freiwillig geräumt! :-))
05.08.2006 um 01:23 Uhr
ich hab meine Ecke schon gefunden, da muß ich nicht alleine stehen. Aber wer ist das mit den blonden Locken ?
05.08.2006 um 01:25 Uhr
Da kann es nur einen geben...
05.08.2006 um 01:28 Uhr
Jetzt geb mal nicht so an wie eine Tüte Mücken...
05.08.2006 um 01:40 Uhr
Nene, Ramses ist es ja auch nicht. Ich dachte an den Peter, den Schwarzen....der hätte die Ecke auch verdient.
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