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Neue Azubis Jugendschutzgesetz - muss 15jähriger auch 40 Stunden arbeiten?

A
Annyn
Jan 2018 bearbeitet

Hallo. Eine Frage: in unserer Firma gibt es die 40 Stunden Woche. Jetzt haben wir einen neuen Azubi der erst 15 Jahre alt ist. Muss er auch 40 Stunden arbeiten? LG Anny

3.830011

Community-Antworten (11)

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Rollie

04.08.2006 um 17:42 Uhr

Warum ? Meinst Du, weil er noch jung und knackig ist, sollte man ihn länger arbeiten lassen ?

nicht mehr als acht Stunden täglich fünf Tage pro Woche nicht an Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen eine Ausnahme gilt u.a. für die Gastronomie und den Gesundheitsdienst

(Jugendschutzgesetz)

K
Kölner

04.08.2006 um 17:45 Uhr

@Annyn § 8 Abs. 1 JArbSchG

K
Kölner

04.08.2006 um 17:49 Uhr

@Rollie Ich vermute ja, dass Du das JugendARBEITSschutzgesetz meinst...

RI
Ramses II

04.08.2006 um 17:53 Uhr

Heißt das Jugendschutzgesetz nicht ausführlich:

"Gesetz zum Schutz der Öffentlichkeit vor der Jugend" ???

K
Kölner

04.08.2006 um 17:54 Uhr

@Ramses II Gib nur ein einziges Mal zu, dass Dir langweilig ist. Komm schon. Nur ein einziges Mal! Biiiiiiiitte....ich würde mich besser fühlen!

R
Rollie

04.08.2006 um 17:54 Uhr

Konkret den § 8 , ich steh schon in der Ecke. Zumal das Gesetz in seiner Breite natürlich umfassender als die genannten 3 Zeilen ist.

F
Fayence

05.08.2006 um 01:00 Uhr

Rollie, eines bitte ich, bzgl. Deiner Auswahl einer passenden Ecke zu bedenken!

Die "Fett Ecke" von Joseph Beuys ist bereits von mir belegt und wird auch nicht freiwillig geräumt! :-))

R
Rollie

05.08.2006 um 01:23 Uhr

ich hab meine Ecke schon gefunden, da muß ich nicht alleine stehen. Aber wer ist das mit den blonden Locken ?

http://www.egm.at/weblog/wp-content/uploads/puppen.jpg

K
Kölner

05.08.2006 um 01:25 Uhr

Da kann es nur einen geben...

F
Fayence

05.08.2006 um 01:28 Uhr

Jetzt geb mal nicht so an wie eine Tüte Mücken...

K
Kölner

05.08.2006 um 01:40 Uhr

Nene, Ramses ist es ja auch nicht. Ich dachte an den Peter, den Schwarzen....der hätte die Ecke auch verdient.

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