Recht des Betriebsrates auf einen oder mehrere Gesetzeskommentare?
Hat der BR ein Recht auf mehrere aktuelle Gesetzeskommentare zum BetrVG? Wir dürfen uns nur für einen entscheiden.....und wo stehts geschrieben?
Gruss BR
Community-Antworten (3)
03.08.2006 um 15:38 Uhr
also fitting § 40 rn. 119 sagt etwas dazu. jetzt ist natürlich die frage, ob ihren einen fitting habt:)))
also in kleineren gremien soll ein aktueller kommentar ausreichen in mittleren bzw. größeren evtl. mehr. bei uns im unternehmen machen es die BRs wie folgt einmal fitting, wenn die neuauflage erscheint dann den däubler und dann wieder fitting oder richadi usw. so viel ändert sich ja nicht und die erscheinen ja sehr häufig...
03.08.2006 um 15:52 Uhr
Üblich ist ein Handkommentar für jedes BR- Mitglied und zwei verschiedene Kommentierungen für`s Büro halten wir für sinnvoll. Wir haben den Däubler und - weil die Arbeitsrichter diesen meist verwenden - noch den Fitting. Und unser Arbeitgeber ist schon recht sparsam. Es kommt natürlich auf die Betriebsgröße und die des BR an. Und da ist der BR ohnehin gehalten, die Verhältnismäßigkeit zu beachten. Aber ich denke, dass kein Arbeitsrichter die Notwendigkeit zweier verschiedener Kommentierungen bestreitet.
03.08.2006 um 16:22 Uhr
also das mit dem arbeitsrichtern glaub ich dir nicht, da kann ich dir andere geschichten aus unserem unternehmen erzählen. mit dem hinweis auf die genannte stelle im fitting wurde 2 BR-Gremien in unserem unternehmen ein zweiter kommentar verwehrt. genau darum gibt es die von mir zitierte praxis bei uns...
daher denke ich mal das euer AG - zumindest in diesem punkt - da schon eher großzügig ist!!
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