Darf der Betriebsrat Betriebsausflüge und Firmenfeiern organisieren
Hallo zusammen,
in unserer Firma gab es schon seit langer Zeit keine Incentive-Maßnahmen in Form von Betriebsausflügen oder Firmenfeiern mehr. Die Belegschaft hat nun den Wunsch an den Betriebsrat herangetragen doch diesbezüglich mal wieder aktiv zu werden.
In der Vergangenheit war das dann immer so dass der Arbeitgeber grundsätzlich nichts dagegen hatte und auch Budget zur Verfügung gestellt hat, allerdings musste sich dann der Betriebsrat um Alles kümmern und fand sich dann bei der Firmenfeier womöglich hinter dem Zapfhahn wieder, womit ich ja grundsätzlich kein Problem habe, weil ich mich gerne für meine Kollegen engagiere.
Trotzdem ergibt sich aus diesem Sachverhalt nun eine rechtliche Fragestellung: Ich kann aus dem BetrVG nirgends herauslesen, dass die Organisation solcher Maßnahmen zu den gesetzlichen Aufgaben eines Betriebsrats gehören würde. Wenn ich mich nun gem. §37 Abs 2 freistelle und eigenmächtig z.B. Vorschläge für Incentive-Maßnahmen erarbeite, bewege ich mich dann überhaupt noch im gesetzlichen Rahmen. Ich kann mich ja schließlich nicht für Tätigkeiten freistellen, die keine BR-Tätigkeiten sind.
Wie würde es aussehen, wenn der Arbeitgeber den BR beauftragt bzw. ihm freie Hand gibt eine Incentive-Maßnahme vorzuschlagen oder gar zu organisieren? Handelt der Betriebsrat dann als Betriebsrat oder nur als gutmütiger Arbeitnehmer, der seinem Chef die lästige Arbeit abnimmt?
Community-Antworten (1)
16.08.2018 um 07:36 Uhr
Das ist eigentlich weniger eine Frage von "dürfen" als vielmehr eine Frage vonn "sollte der BR das" Alles andere ist eine Sache von Absprachen und Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber. Anspruch auf Freistellung oder Zeitgutschrift seh ich aber nicht.
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