Misstrauensvotum gegen Betriebsrat wegen Verschweigen von wichtigen gesetzlichen Regelungen?
Durch das Arbeitszeitgesetz, bei dem der Bereitschaftsdienst zur Arbeitszeit zählt, müsste sich unsere Arbeitszeit änder. Dies ist leider nicht geschehen. Tarifverträge und Betriebsvereiinbarungen, die vor Januar 2004 geschlossen worden sind, haben "Bestandsschutz" bis zum 31.12.2006. Wenn der Betriebsrat auf das Arbeitszeitproblem angescprochen wurde kamen nur sprüche, wie : " Das gilt für uns nicht, kannste ja einklagen ... usw. Das beste daren, wir wurden nicht darüber aufgeklärt, das es seit 07.2005 einen neuem Manteltarif gibt, indem das "neue" Arbeitszeitgesetz z.T. umgesetzt ist, bzw die "Schonfrist" ja dann nicht mehr greift. Kann man den Betriebsrat wegen misstrauen "entsorgen"
Community-Antworten (1)
02.08.2006 um 10:58 Uhr
nein - kann man nicht. Nur Amtspflichtsverletzungen können beim Arbeitsgericht zur Auflösung des BR (oder Ausschluss einiger Mitglieder) führen. siehe hierzu § 23 BetrVG
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