Anlegen eigener Personalmappen im BR?
Ist es möglich, eine im Sitzungsprotokoll besprochene "personelle Angelegenheit" separat in einer Mappe zu der entsprechenden Person zu archivieren? Wie sieht die rechtliche Lage aus?
Community-Antworten (21)
01.08.2006 um 14:09 Uhr
Wenn es betriebsratsinterne Akten sind, die auch dort aufbewahrt werden - was soll dagegen sprechen?
01.08.2006 um 15:39 Uhr
@RolfH Neben der doppelten Buchführung, hier eine doppelte Aktenführung?
@Lucy Hmmm...da täte mir ein wenig "flau" im Gewissen werden wollen.
01.08.2006 um 15:44 Uhr
@kölner
sicher nicht - aber es ist manchmal gut wenn man sich nicht auf die Personalabteilung verlässt - da ist man schon mal verlassen. Da können eigene Akten ( in bestimmten Dingen ) doch sehr hilfreich sein.
01.08.2006 um 16:08 Uhr
Wenn´s Sinn macht und man so bestimmte Unterlagen schneller bei der Hand hat, warum nicht? Die Unterlagen zur Person gehen ja in der Regel zurück in die HR.
01.08.2006 um 17:47 Uhr
Vorsicht Falle! Wenn es sich um personenbezogene Daten handelt, muss der Betroffene informiert werden, daß ihr seine Daten archiviert und der Archivierung ausdrücklich zustimmen. Weiterhin muss die Archivierung der Daten gesetzeskonform ablaufen (Zugriffsberechtigungen, Verwahrung, Sicherheit, "Vergatterung" der mit der Bearbeitung der Daten beauftragten, konkrete Benennung derjenigen, die ausschließlich mit diesen Daten arbeiten dürfen, etc. Blick ins Datenschutzgesetz hilft da). Ansonsten kann es ganz schnell Ärger mit dem Datenschutzbeauftragten geben.
[quote="RolfH]sicher nicht - aber es ist manchmal gut wenn man sich nicht auf die Personalabteilung verlässt - da ist man schon mal verlassen. Da können eigene Akten ( in bestimmten Dingen ) doch sehr hilfreich sein.[/quote]
Doppelte Aktenführung ohne Information und Einwilligung des Betroffenen???
Lasst Euch nicht erwischen^^
01.08.2006 um 17:50 Uhr
@Der Rat,
na was macht Ihr denn mit den Einstellungs-, Umgruppierungs - und sonstigen personenbezogenen Anträgen der Gefü, wenn Ihr Euren Beschluss gemacht habt. Kommen bei Euch die Originalanträge der Gefü dann in den Shredder? Oder werden diese auch verschlossen (wie bei uns) im BR - Zimmer aufbewahrt?
01.08.2006 um 17:59 Uhr
@RolfH
Da war unsere PA mal wirklich kreativ und hilfreich: Bei jeder Einstellung muss der neue Mitarbeiter eine Erklärung unterschreiben, daß er der Verarbeitung der Daten durch Personen, die diese Daten zur Erledigung ihrer Arbeit be- und verarbeiten müssen, zustimmt. Eh Voilá, und schon darf auch der BR (zu dessen Aufgaben sowas zweifelsohne gehört) derartige Daten ordnungsgemäß ver- und bearbeiten sowie archivieren. (Solange die einschlägigen Gesetze zum Umgang mit derartigen Daten beachtet werden) Grundsätzlich muss euch nur klar sein, daß der betroffene MA jederzeit Einsicht in die von Euch erhobenen und gespeicherten Daten verlangen kann
01.08.2006 um 18:39 Uhr
Lucy, mir ist ehrlich gesagt nicht ganz klar, welche Inhalte Ihr archivieren wollt. Wenn Ihr z.B. die, zu einer Anhörung dazugehörigen Unterlagen (Lebenslauf etc.) meint, halte ich von dieser doppelten Buchführung überhaupt nichts. Diese Unterlagen werden dem BR durch die Personalabteilung zweckgebunden zur Verfügung gestellt und nach Anhörung ist dieser Zweck erfüllt. Fertig!
Wir fassen z.B. nur einen, mit einer Mitarbeiterbeschwerde zusammenhängenden Vorgang in einer separaten Mappe zusammen.
01.08.2006 um 20:52 Uhr
Wau, so viele Reaktionen habe ich gar nicht erwartet! Vielen Dank!
Ich möchte gerne, da mir die Protokolle zu "unhandlich" im Nachschlagen sind, Auszüge in personalisierten Mappen anlegen, um mich so auf ein Gespräch besser vorbereiten zu können. Von unserer PA erhalten wir auch eine Stellenbeschreibung. Die würde ich da ebenfalls gerne hinein tun. Das sind aber alles Unterlagen, die wir sowieso im BR-Büro in Kopie oder im Original (Protokoll) verschlossen aufbewahren.
Doppelte Buchführung: Stimmt schon, aber in diesem Fall würde ich es wagen.
02.08.2006 um 11:08 Uhr
beachtet § 83 BetrVG!!! also 1) das führen von Geheimakten ist unzulässig!!!
- Personalakte ist jede Sammlung von Unterlagen über bestimmte ArbN des Betriebes (auch elektronische Datenbanken usw) auf die der ARBEITGEBER zum Zwecke der Personalinformation.... zurückgreifen kann. (...)
auch Sonder- oder Nebenakten - gleichgültig wo sie geführt werden - sind Bestandteil der Personalakte´.
natürlich hat der ArbN das Recht all diese Personal- bzw Sonder/Nebenakten einzusehen.
was ihr jetzt aus dieser Information macht bleibt eure sache ;)
vg Sprotte
02.08.2006 um 11:35 Uhr
Sprotte212,
Du meinst wirklich dass der Arbeitgeber auf die Unterlagen des BR zurückgreifen kann?
02.08.2006 um 12:37 Uhr
@ Sprotte212, da bist Du aber ziemlich auf dem Holzweg. In einem BAG-Urteil (BAG 1 ABR 21/97) wurde festgestellt, dass nicht mal der Datenschutzbeauftragte eines Betriebes Zugriff auf die (elektronische) Personaldatenführung des (Gesamt-)Betriebsrats hat (geschweige denn der AG unmittelbar).
Wir halten bei uns nur all die Daten vor, die uns bei der Durchführung personeller Maßnahmen des AGs unmittelbar Auskunft über den betrieblichen Werdegang eines ANs zeigen (Kalenderdaten, Eingruppierungshistorie, Organistorische Zuordnungen, Perönliche Rahmendaten wie Alter, Dauer der Betriebszugehörigkeit, ....) Dieses halte ich für absolut legitim.
Recht gebe ich Dir nur darin, dass jeder AN ein Einsichtsrecht in diese "Nebenakte" hat.
02.08.2006 um 12:38 Uhr
hallo ramses II
NEIN!!!! ich meine, daß der BR keine eigenen personalakten führen darf!!!! ausserdem müssen alle akten gleichen inhalts sein....
schau doch mal im fittig zum § 83 BetrVG nach
02.08.2006 um 12:39 Uhr
hallo w-j-l,
das was ich schrieb, habe ich aus dem kommentar wortwörtlich abgeschrieben!!!
lg sprotte
02.08.2006 um 12:42 Uhr
Dann lies mal das Urteil. (Auszug siehe Beitrag 33150)
Dort ist festgehalten, dass der (Gesamt-)Betriebsrat als "speichernde Stelle" gemäß BDSG gilt. Natürlich ist aber auch der BR an das Prinzip der Datensparsamkeit gebunden. Also nur die Daten, die für die Arbeit unmittelbar erforderlich sind.
Ich denke, dass die Kommentarmeinung sich nur auf Personalakten bezieht, die der AG selbst führt.
02.08.2006 um 12:44 Uhr
sprotte212,
der § 83 behandelt doch Personalakten, das sind die von Stellen des Arbeitgebers gesammelte Informationen über die Person des Arbeitnehmers. Der BR ist keine Stelle des Betriebes.
Nach Deiner Argumentation wäre es ja auch unzulässig dass der BR Sitzungsniederschriften aufbewahrt.
02.08.2006 um 12:46 Uhr
"das was ich schrieb, habe ich aus dem kommentar wortwörtlich abgeschrieben!!!"
Sprotte,
das ist jetzt aber gelogen!
02.08.2006 um 12:49 Uhr
@ Ramses II
hast Du das auf die Schnelle in allen 101 im Markt verfügbaren Kommentaren überprüft?
02.08.2006 um 12:53 Uhr
hallo ramses II,
nein.. ihr müsst die frage/antwort auch richtig lesen und am besten den fitting dazu.... zu meiner antwort handelt es sich nicht um meine höchstpersönliche meinung,sondern das was man aus dem gesetz/kommentar entnehmen kann...
also lucy fragte: er fragte ob sie gesonderte aufzeichnungen sammeln über einzelne sammeln darf - das ist dann eine personalneben/sonderakte
die aufzeichnungen die der br macht sind protokolle zu seinen sitzungen, die der br niederzulegen hat. dort wird der inhalt der sitzung - auch mit personellen daten notiert.... hat nichts mit einer personalakte zu tun
so- wenn wir alle soweit konkorm sind, ziehe man den fittig und lese zu § 83 nach. dort ist auch beschrieben wie es sich mit niederschriften zu arbeitnehmern verhält die elektronisch sind...
im übrigen sei der hinweis erlaubt, daß der BR selbst keinen anspruch hat personalakten einzusehen, ausser der arbn möchte bei der durchsicht jemanden vom br dabei haben..
der hinweis des w-j-l zu diesem urteil mag ja insoweit stimmen - ungeprüft/gelesen - hat aber nichts mit meiner notiz/antwort zu tun..... wie gesagt. meine antwort ist o.ton aus dem fitting
so.... ich muß mal langsam wieder was arbeiten...
vg und einen schönen tag noch :)
02.08.2006 um 12:55 Uhr
@sprotte212
da gehen wir eben nicht konform. Der BR kann m.E. sehr wohl eine eigene Personaldaten/-aktenführung haben, in dem Umfang wie er es unmitttelbar benötigt.
02.08.2006 um 13:03 Uhr
Sprotte,
noch einmal: Du hast hier nicht, wie Du hinterhältig verbreitest, "wortwörlich" zitiert, sondern hast aus dem Fitting einige Halb-, Viertel- und Nebensätze entnommen und diese nach Deinem freien Ermessen zusammen gesetzt!
Das ist ganz ganz schlechter Stil!!!
Der strittige Punkt um den es hier geht ist die Frage, ob personenbezogenen Daten welche beim BR liegen Bestandteil der Personalakte sind.. Deine Einstellung dazu: "Ja". Begründen tust Du das mit dem von Dir etwas eigenwillig zusammengestellten Zitat aus dem Fitting "Personalakte ist jede Sammlung von Unterlagen über bestimmte ArbN des Betriebes (auch elektronische Datenbanken usw) auf die der ARBEITGEBER zum Zwecke der Personalinformation.... zurückgreifen kann. (...)"
Lustigerweise hast Du "Arbeitgeber" ja schon groß geschrieben, ohne allerdings den Sinn Deiner Großschreibung zu hinterfragen. Genau diese von Dir zusammengebastelte Definition sagt ja, dass die Daten des BR eben NICHT Bestandteil der Personalakte sind, weil der ARBEITGEBER eben NICHT darauf zurückgreifen kann.
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