Erstellt am 26.07.2006 um 13:31 Uhr von Mona-Lisa
Dann besteht eurer BR aus einer Person, wenn er mindestens 1 Stimme bei der Wahl abbekommt. Eine Nachfrist für Kandidatenvorschläge ist lt. § 33 Rn. 12 WO Fitting beim vereinfachten zweistufige Wahlverfahren nicht vorgesehen.
Die Anzahl der Kandidaten wird mit "sollten mindestens doppelt soviel" zwar empfohlen, ist aber nicht zwingend.
Erstellt am 26.07.2006 um 14:52 Uhr von IhrNickName
Danke erstmal für deine Antwort!
Angenommen, es wurde heute vom WV-Vorsitzenden eine Nachfrist gewährt, und zwar bis Montag. Darauf hin haben sich viele, die zögerten, ihre Kandidatur dann doch nicht gemacht, weil sie doch etwas Bedenkzeit sich versprachen.
Ist eine Nachfrist ausgeschlossen, oder nur "nicht vorgesehen"?
Wenn eine solche Wahl mit Nachfrist dennoch ausgeführt wird, wäre sie nichtig?
Hmm, was tun... Augen zu und durch, oder neu anfangen?
Viele Grüße im voraus!
Erstellt am 26.07.2006 um 15:13 Uhr von Mona-Lisa
...eine Nachfristsetzung zur Einreichung von Wahlvorschlägen ist nicht zulässig. (vgl. Rn. 12) § 34 Rn. 14 WO Fitting.
"Hmm, was tun... Augen zu und durch, oder neu anfangen?"
Naja, auch ne Möglichkeit, vielleicht will gar keiner die Wahl anfechten......
Ob sie deswegen nichtig wäre, kann ich dir nicht mit Sicherheit sagen.
Erstellt am 26.07.2006 um 15:19 Uhr von Lotte
In meinem Fitting 23. Auflage gibt es keine RN14 unter WO, hast Du Dich vertan???
Erstellt am 26.07.2006 um 15:28 Uhr von Mona-Lisa
Lotte,
hast Recht, ist § 33 Rd. 14 :-(
Habe mich vertan, da direkt darunter der 34iger beginnt!
Erstellt am 26.07.2006 um 15:40 Uhr von Lotte
Nick Name,
ziemliches Dilemma:
Augen zu und durch : Wahl kann erfolgreich angefochten werden
Neue Wahlversammlung: geht wohl erst, wenn der bestehende Kandidat seine Kandidatur zurückzieht und bekannt gemacht wird, dass die BR Wahl nicht stattfindet. Vielleicht sind hier aber Fristen einzuhalten, bevor eine neue Wahlversammlung stattfinden kann?
Wahl durchführen: gibt nur einen BR mit einer Person
Erstellt am 26.07.2006 um 15:46 Uhr von IhrNickName
Hallo Lotte,
(und danke erstmal an alle!)
Der Wahlvorstand wird sich heute und morgen beraten, aber das Risiko eines erfolgreichen Anfechtens ist vielleicht zu hoch. Allerdings, das ganze neu aufzurollen kostet mal wieder viel Zeit und Kraft, ob die bisherigen Einladenden & Wahlvorstände noch mitmachen ist ungewiss.
Ich wüsste nichts von einer Frist, die eine "Wahlsperre" nach abgesagter Wahlversammlung vorschreibt, ihr?
Erstellt am 26.07.2006 um 20:06 Uhr von Fayence
"Ich wüsste nichts von einer Frist, die eine "Wahlsperre" nach abgesagter Wahlversammlung vorschreibt, ihr?"
IhrNickName,
eine solche Sperre gibt es auch nicht. Was ich allerdings nicht nachvollziehen kann, ist die Tatsache, dass 3 Arbeitnehmer eine Wahl initiieren und dann nicht kandidieren. Auch die AN, welche den Wahlvorstand stellen, hätten kandidieren können.
"Es sollten am Ende 3 BR gewählt werden, heisst doch, wir benötigen mindestens 6 Kandidaten sonst muss die 2. Wahlversammlung abgesagt werden, oder nicht?"
Hier handelt es sich um eine "Empfehlung", ist also kein Muss. Stellen sich weniger Kandidaten zur Wahl, als BR-Mitglieder zu wählen sind, kann der BR als Ausnahmeregelung in der nächst möglichen kleineren Grösse gewählt werden (sinngemässe Anwendung § 11 BetrVG).
Erstellt am 26.07.2006 um 20:22 Uhr von IhrNickName
Hallo Fayence,
danke für deine Antworten.
Es ist halt so, leider, nachvollziehen muss man das nicht.
Dass der Geschäftsführer aber vorher eine halbe Stunde auf die Kollegen eingeredet hat und sie ziemlich erschreckt hat, nach dem Motto "in nächster Zeit wird es so oder so Entlassungen geben müssen, da hindert euch der BR der nur auf Bestandssicherung interessiert ist" war sicher nicht sehr hilfreich...
Ziemlich enttäuscht bin ich, von der Rückgratlosigkeit manche Kollegen. Die, die öffentlich feindselig gegenüber einem BR sind kann ich irgendwie besser verstehen, als die die jammern aber nichts tun.
Erstellt am 26.07.2006 um 20:31 Uhr von Fayence
IhrNickName,
versöhnt? :-))
Aber nächste Frage. Habt Ihr eine Nachfrist bis Montag gesetzt oder nicht?
Erstellt am 26.07.2006 um 20:43 Uhr von IhrNickName
Hi,
ja sicher, wir haben uns doch lieb .
Ja, es wurde eine Nachfrist gewährt bis Montag.
Ich denke, was wir machen könnten, wäre:
a) Bis Montag abwarten, wie viele KandidatInnen es gibt. Bleibt es bei einer Kandidatur, sagen wir die Wahl ab wegen Verfahrensfehler. Das wäre auch der Wünsch der Wähler.
b) Gibt es doch mehrere KandidatInnen, führen wir die Wahl durch, und lassen es auf eine Anfechtung darauf ankommen.
Wird die Wahl erflogreich angefochten, müssen wir erneut starten.
Sagen wir ab wegen Formfehler, können wir später erneut starten.
Grüße!
Erstellt am 26.07.2006 um 21:05 Uhr von Fayence
Halte dies für einen vernünftige Vorgehensweise!
Im Fall eines 2. Anlaufs, solltet Ihr aber besser vorplanen. Z.B. sollten bereits im Vorfeld mind. wählbare 3 KollegInnen ihre Kandidatur, schriftlich erklärt haben, um diese dann beim WV einzureichen! Hätte den Vorteil, dass auch die KollegInnen berücksichtigt werden können, welche an der Wahlversammlung nicht teilnehmen können.
Und nicht vergessen: Bereits die Initiatoren einer BR-Wahl sind durch den §15 KschG abgesichert! ;-))
Gruß zurück
Fayence