Erstellt am 24.07.2006 um 20:12 Uhr von Rollie
Wenn er zm Wahlvorstand gewählt wurde, scheint er ja über eine ziemliche Akzeptanz zu verfügen. Ob er wählbar ist, muß im Sinne der Kriterien der BetrVG's §5 & 8 geprüft werden.
Erstellt am 24.07.2006 um 21:38 Uhr von Fayence
Ergänzend: Auch der Wahlvorstand darf NUR von wahlberechtigten Arbeitnehmern gestellt werden!
Erstellt am 24.07.2006 um 22:38 Uhr von Uschi
ich dachte immer, der BR bestimmt den Wahlvorstand? Wer hat ihn bei Euch gewählt?
Erstellt am 24.07.2006 um 22:41 Uhr von Lotte
Ich gehe mal nicht davon aus, dass der Bruder bei seinem Bruder wohnt - so quasi unter einem Dach...
Erstellt am 24.07.2006 um 23:47 Uhr von Werner
@Uschi: Die Betriebsversammlung bestimmt den Wahlvorstand.
@Lotte: Sie wohnen nicht unter einem Dach, haben aber auch auf der Arbeit ein enges Verhältnis
Gruß
Werner