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Bruder des Vorstandes in den BR?

W
Werner
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, bei uns will sich der Bruder eines Vorstandes in den Betriebsrat wählen lassen. Dieser Vorstand ist ein ganz klarer Gegner des BR. Bei der heutigen Betriebsversammlung zur Wahl des Wahlvorstandes wurde er bereits zum Wahlvorstand gewählt. Ist das rechtlich erlaubt? Viele Grüße Werner

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Community-Antworten (5)

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Rollie

24.07.2006 um 22:12 Uhr

Wenn er zm Wahlvorstand gewählt wurde, scheint er ja über eine ziemliche Akzeptanz zu verfügen. Ob er wählbar ist, muß im Sinne der Kriterien der BetrVG's §5 & 8 geprüft werden.

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Fayence

24.07.2006 um 23:38 Uhr

Ergänzend: Auch der Wahlvorstand darf NUR von wahlberechtigten Arbeitnehmern gestellt werden!

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Uschi

25.07.2006 um 00:38 Uhr

ich dachte immer, der BR bestimmt den Wahlvorstand? Wer hat ihn bei Euch gewählt?

L
Lotte

25.07.2006 um 00:41 Uhr

Ich gehe mal nicht davon aus, dass der Bruder bei seinem Bruder wohnt - so quasi unter einem Dach...

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Werner

25.07.2006 um 01:47 Uhr

@Uschi: Die Betriebsversammlung bestimmt den Wahlvorstand.

@Lotte: Sie wohnen nicht unter einem Dach, haben aber auch auf der Arbeit ein enges Verhältnis

Gruß Werner

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