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Umkleideräume - hat der BR ein Mitspracherrecht?

K
Karwie
Jan 2018 bearbeitet

Unsere Umkleideräume sollen verkleinert werden um Platz für Büroräume zu schaffen. Hat der BR ein Mitspracherrecht? Wenn ja, in welcher Form

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Community-Antworten (2)

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Lotte

23.07.2006 um 12:19 Uhr

Nach §90 BetrVG habt ein Unterrichtungs- und Beratungsrecht.

Ihr müsst schon im Planungsstadium rechtzeitig unterrichtet werden also vor der Erstellung des Plans und es soll mit Euch beraten werden.

Wenn der Arbeitsschutz betroffen ist (ArbStättV), habt Ihr auch MBR nach §87 BetrVG

S
Spartacus

23.07.2006 um 13:28 Uhr

Wenn ihr mehr wissen wollt über Größe und Ausstattung etc.von Umkleideräumen, schaut euch mal die ASR 34/1-5 an. ASR=Arbeitsstätten-Richtlinie

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