Erstellt am 22.07.2006 um 20:27 Uhr von Fayence
Dummdopp,
was würdet Ihr denn davon halten, den Arbeitgeber zu involvieren? Von dem lese ich in Deinem Beitrag gar nichts!
Zumal der Vertrag kaum zwischen BR und Kantine bzw. "dieser Frau" geschlossen worden ist.
Erstellt am 22.07.2006 um 20:33 Uhr von Ramses II
Mitbestimmung bei der Sauberkeit einer Kantine?
Der Beitrag ist ein Fake? Ist er doch?
Erstellt am 22.07.2006 um 21:06 Uhr von Fayence
Jetzt sei nicht so hart...
die "Preisfestlegung usw." ist doch ebenfalls von dieser Beschwerde berührt!
Erstellt am 22.07.2006 um 21:08 Uhr von Kölner
@Ramses II
Indirekt auch § 80 BetrVG und HACCP.
Erstellt am 22.07.2006 um 21:11 Uhr von Fayence
Lotte,
ich bin ja auch noch lernfähig!
HACCP = Hazard Analysis and Critical Control Points?
Erstellt am 22.07.2006 um 21:17 Uhr von Lotte
Fayence,
und kannst Du mich lehren was die analysieren und kontrollieren? Sauberkeit, Ordnung und Preise?
Erstellt am 22.07.2006 um 21:19 Uhr von Fayence
Lotte,
habe ich diesen Begriff eingebracht oder Du?
Daher solltest Du meine Frage doch eigentlich besser beantworten können.
Erstellt am 22.07.2006 um 21:28 Uhr von Lotte
Fayence,
Du verwechselst mich glaube ich gerade mit Kölner ;-)
Also fragen wir ihn???
@Kölner,
hallo, hallo wir fragen was HACCP = Hazard Analysis and Critical Control Points analysiert und kontrolliert
Erstellt am 22.07.2006 um 21:32 Uhr von Ramses II
Naja,
vielleicht ist im HACCP ja eine Bandbreite von Keimzahlen genannt innerhalb derer der BR sein Mitbestimmungsrecht ausüben kann.
Erstellt am 22.07.2006 um 21:33 Uhr von Fayence
Lotte,
Verwirrung.... ;-))) In der Tat, Du hast Recht!
Die Inhalte von HACCP interessieren mich ehrlich gesagt nicht, da ich hier den AG als Vertragspartner in der Pflicht sehe.
Erstellt am 22.07.2006 um 21:44 Uhr von Kölner
@Lotte, Fayence
In der Tat, ich hatte mich tückisch herangeschlichen! So viel Verwirrung wollte ich aber gar nicht stiften. Da HACCP seit dem 01.01.06 in allen EU-Staaten bzgl. der Behandlung von Lebensmitteln angewandt werden muss, könnte im Rahmen des § 80 BetrVG sich hieraus eine Aufgabe ergeben.
@Ramses II
Unterschätze HACCP nicht!
Ich habe seit Beginn des Jahres schon einige Kantinenbetreiber vor Ihrer eigenen Tür kotzen sehen und hören. Manche haben diesen Zustand gar zum Anlass genommen, Ihren Job aufzugeben, nachdem die MA des GA aufliefen!
Erstellt am 22.07.2006 um 21:48 Uhr von Lotte
Und ich dachte immer, dass Deutschland im Vergleich zu anderen EU Staaten recht hohe Hygienestandards hat, aber vielleicht haben wir auch die dazu passenden strengeren Prüfbeamten?
Erstellt am 22.07.2006 um 21:50 Uhr von Ramses II
Kölner,
das sit ja erfreulich wenn Kantinenpächter ihren Beruf aufgeben. Zumindest wenn es wegen der Nichteinhaltung von Hygienebedingungen erfolgt.
Aber sag mir doch bitte wo dort ein Mitbestimmungsrecht des BR hinsichtlich der Sauberkeit verankert sein soll.
Erstellt am 22.07.2006 um 21:54 Uhr von Kölner
@Armses II
Herrje.
Zugegeben: Ich hatte etwas um die Ecke gedacht.
Da die HACCP ja gilt, im Prinzip zu Gunsten der AN wirkt, der Fragesteller zudem auf die unsauberen Hygienezustände verwies, könnte der BR hier doch einen Ansatz haben.
Hinter meiner Äusserung gab es halt unheimlich viele weitere Gedanken!
Comprende?
Erstellt am 22.07.2006 um 22:06 Uhr von Ramses II
Aber das wird doch nicht im Vertrag mit der Pächterin festgelegt sein?
Erstellt am 22.07.2006 um 22:13 Uhr von Kölner
@Ramses II
Aber Klappern gehört doch zum Handwerk - und den AG auf die Bedeutung des HACCP für die AN hinzuweisen, auch!
Erstellt am 22.07.2006 um 22:16 Uhr von Fayence
Könnten wir uns jetzt gemeinsam darauf einigen, dass der BR die Beschwerde einiger AN als berechtigt ansieht und nunmehr beim ARBEITGEBER auf Abhilfe hinzuwirken hat?
Erstellt am 22.07.2006 um 22:19 Uhr von Ramses II
Fayence,
gibt es über die Berechtigung der Beschwerde einen BR-Beschluss?
Erstellt am 22.07.2006 um 22:30 Uhr von Fayence
Ramses II,
wie bereits an anderer Stelle bemerkt... ich bin lernfähig und auch -willig!
Wenn Du mir mit einem sachdienlichen Hinweis aushelfen könntest, dass eine Beschlussfassung für die Annahme einer berechtigten Beschwerde gefordert wird....
Erstellt am 22.07.2006 um 22:55 Uhr von Ramses II
Fayence,
eigentlich war es ja nur eine informative Frage...
Man könnte es ja aus dem § 85 ableiten: "... falls er sie für berechtigt erachtet ..." in Verbindung mit § 33 BetrVG "Beschlüsse des Betriebsrat" und der Tatsache, dass der Gesetzgeber keine andere Form der Willensbildung des Betriebsrates kennt...
Wie sonst soll der BR wissen, ob der BR die Beschwerde als berechtigt erachtet.
Man könnte natürlich auch innen Fitting (§ 85) schauen:
"Der BR bzw. der Ausschuß [alte Rechtschreibung] muß sich mit der Beschwerde befassen und über die Frage ihrer Berechtigung einen Beschluß fassen."
Erstellt am 22.07.2006 um 23:02 Uhr von Kölner
@Ramses II
"Wie sonst soll der BR wissen, ob der BR die Beschwerde als berechtigt erachtet."
Ein BR, der zwar diskutiert und behandelt aber nicht mehr weiss, ob die Anfrage berechtigt ist?
Erstellt am 22.07.2006 um 23:04 Uhr von otto
Hallo Mitstreiter,
Eure Beiträge haben durchaus Unterhaltungswert. Aber eigentlich wollen wir doch Dummdopp - so verstehe ich die Aufgabe dieses Forums - helfen, sein Problem zu lösen. Da wäre es möglicherweise hilfreich ihm einfach zu erklären, dass der formal richtige Weg der über den Arbeitgeber ist.
Gruß otto
Erstellt am 22.07.2006 um 23:08 Uhr von Fayence
Ramses II,
uneigentlich war es nur eine provokative Frage. :-))
Für die Mitleser: Fitting, Aufl. 22, § 85, RN 3
Erstellt am 23.07.2006 um 11:30 Uhr von Dummdopp
Mahlzeit,
sorry das ich mich erst jetzt melde.Der AG ist natürlich involviert,er hat auch den Vertrag mit der Pächterin gemacht.
Er hat den BA gebeten sich der Sache anzunehmen,und da wollen wir natürlich zum Wohle
unserer MA das Beste rausholen.Dann wieder auf den AG zurückgreifen,wollten wir eigentlich nicht.
Wir möchten die Frau ja nicht loswerden sondern den Zustand von früher wieder herstellen.
Erstellt am 23.07.2006 um 11:38 Uhr von Fayence
Dummdopp,
da Ihr weder Vertragspartner dieser Pächterin sein, noch irgendein Direktionsrecht geltend machen könnt, wird sich der AG sowieso nicht aus dieser Angelegenheit raushalten können.
Auch habt Ihr als BR keinerlei Rechte und Befugnisse, die Pächterin zwingen zu können, Euch Rede und Antwort zu stehen. Wenn sich die Dame bis zum angegebenen Zeitpunkt nicht mit Euch in Verbindung setzt, müsst Ihr wieder auf den AG zurückgreifen. Eine andere Möglichkeit sehe ich nicht.
Erstellt am 23.07.2006 um 11:46 Uhr von Kölner
@Fayence
Alternative
Ein Boykott der Kantine.
Erstellt am 23.07.2006 um 12:19 Uhr von Dummdopp
Danke Fayence,
die Kantine wird eh schon teilweise boykottiert.und wenn sich das nicht bald ändert,wird
unser AG seine Zuschüsse streichen,und dann wird sie wohl zugemacht,weil ohne Zuschuss geht nichts mehr.
Erstellt am 23.07.2006 um 12:29 Uhr von Mona-Lisa
@Dummdopp,
wenn nicht vorher der WKD aufkreuzt!
Erstellt am 23.07.2006 um 12:42 Uhr von Lotte
Mona - Lisa hilf,
WKD = weltweiter Kantinen Dienst?
oder = würgende Kantinen Drosselung?
mal sehen wie viele e-mails Du nun bekommst ;-)
Erstellt am 23.07.2006 um 12:50 Uhr von Mona-Lisa
Wirtschaftskontrolldienst!
Amen!
Erstellt am 23.07.2006 um 13:33 Uhr von Kölner
@Mona-Lisa
Wirtschaftskontrolldienst? Ja das war ganz sicher vor Jahren mal recht spannend bei Euch! Aber heute wohl nicht mehr:
Dieser Dienst wurde nämlich zum 01.01.2005 in BaWü aufgelöst!
Erstellt am 23.07.2006 um 14:16 Uhr von Mona-Lisa
@Kölner,
beuge mein Haupt! Hab ich nicht gewusst!
Na gut, dann machen diesen Job heute eben Chemiker und Tierärzte........ ;-)
Erstellt am 24.07.2006 um 07:23 Uhr von DocPille
Guten Morgen,
da bleibt wohl nur noch der Gang zum AG.Wir hatten einen ähnlichen Fall,der Pächter war nicht einsichtig,mit dem Erfolg
das der Pächter gewechselt wurde.
Erstellt am 28.07.2006 um 13:30 Uhr von Dummdopp
Hallo,
nur rein zur Info wens interessiert.
Die Pächterin war einsichtig,hat Besserung gelobt,und ist auch schon aktiv geworden.Es geht also auch ohne AG,wenn
man nur vernünftig mit den Leuten spricht.