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Kantinenessen - mitgebrachte Brote veboten?

E
elektro
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, weis jemand wie die Lage bei Kantinenbetrieb ist. Kollegen wollten ihr mitgebrachtes Brot in der Kantine zu sich nehmen. S.ie wurden darauf hin vom Pächter der Kantine angesprochen die mitgebrachten Brote nicht in der Kantine zuverspeisen. Kann der Pächter dies von Betriebsangehörigen verlangen.

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Community-Antworten (1)

R
rkoch

03.12.2009 um 10:16 Uhr

Kommt darauf an..... Ist die Kantine tatsächlich an den Kantinenwirt verpachtet hat der Kantinenwirt im Rahmen der Pacht i.d.R. auch das Hausrecht erworben und kann damit bestimmen, was in den von ihm gepachteten Räumen geschieht. Beachte den Unterschied zur "Bewirtschaftung", hier bleibt die Kantine im Eigentum des AG und der Wirt hat nur den Auftrag zur Bewirtschaftung dieser. Entsprechend bleibt das Hausrecht zunächst beim AG, allerdings kann es auch im Rahmen des Bewirtschaftungsvertrages teilweise oder ganz an den Wirt abgetreten sein, allerdings dürfte das eher unüblich sein. Bei uns ist mit Aramark kein ganz kleines Licht der Branche mit der Bewirtschaftung unserer Kantine betraut, und auch Aramark hat nicht auf ein Hausrecht bestanden, einzig ein alleiniges Bewirtschaftungsrecht ist geregelt.

In jedem Fall hat der BR nach §87 (1) Nr. 8 BetrVG ein starkes Mitbestimmungsrecht und kann auf die Vertragsgestaltung Einfluss nehmen und z.B. das Hausrecht des Pächters dahingehend beschneiden lassen, das er Fremdesser zulassen muss. Alternativ könnte in dieser Situation der BR IMHO vom AG verlangen, einen gleichwertigen Pausenraum für die Kollegen, welche nicht in der Kantine essen, einrichten zu lassen. Zumindest darf er diese nicht schlechter stellen, als jene die in der Kantine essen. Ich denke das der AG freiwillig darauf eingeht anstatt eines zweiten Pausenraumes lieber mit dem Pächter zu reden.

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