Freistellung eines BRM. PDL verweigert einem BRM die Teilnahme an einer BR Sitzung - kann BR auf seiner Teilnahme bestehen?
Hallo, unsere PDL verweigert einem BRM die Teilnahme an einer BR Sitzung, die schon 14 Tage vorher bekannt gemacht wurde.Können wir(BR) auf seine Teilnahme bestehen?
Community-Antworten (13)
21.07.2006 um 17:23 Uhr
Mit welcher Begründung verweigert die "PDL" (was immer das ist) die Teilnahmeerlaubnis?
21.07.2006 um 17:30 Uhr
@w-j-l hallo, die PDL ist die Pflegedienstleitung. Sorry, hätte vielleicht erwähnen sollen, dass es sich bei unseren Betrieb um eine Senioreneinrichtung handelt. Die Begründung lautet: Die Arbeit des Kollegen, um den es sich handelt kann nicht abgedeckt werden. (examinierte Kraft)
21.07.2006 um 17:35 Uhr
Ich sehe schon die Titelzeile der Blödzeitung "Betriebsrat wegen dauerhafter personellen Unterbesetzung qualifizierter Fachkräfte außer Kraft gesetzt".
21.07.2006 um 19:03 Uhr
- Können wir(BR) auf seine Teilnahme bestehen?
Ja! BR-Tätigkeit hat Vorrang vor der normalen Arbeit. Der AG muss sich um Ersatz bemühen. Was passiert denn wenn das besagt BRM krank wird? Bricht dann bei euch alles zusammen?
21.07.2006 um 19:04 Uhr
Das scheint mir aber dann ein dauerhaftes Problem zu sein. Grundsätzlich ist der BR(-Vorsitzende) gehalten, bei der Festsetzung der Sitzungstermine auf betriebliche Notwendigkeiten Rücksicht zu nehmen. Das darf aber nicht dazu führen, dass der Kollege dauerhaft an der Teilnahme an Sitzungen gehindert ist. Der AG hat seinen Betrieb so zu organisieren, dass in den Zeiten der Abwesenheit wegen BR-Tätigkeit Ersatz da ist.
21.07.2006 um 19:17 Uhr
Für mich wäre eine PDL aber auch nicht der AG!
21.07.2006 um 19:23 Uhr
Auch das Kölner. Ich sehe bei den vorliegenden Informationen nicht, das diese "PDL" die Teilnahme des Kollegen an der Sitzung verhindern könnte.
21.07.2006 um 20:26 Uhr
In welcher Trägeschaft ist die Einrichtung? Welches Bundesland?
22.07.2006 um 00:52 Uhr
Guten Abend Gewitterwolke, wenn ich die Rechtsprechung des BAG richtig in Erinnerung habe, geht die Teilnahme an einer BR-Sitzung immer und in jedem Fall den beruflichen Tätigkeiten vor. Rechtsgrundlage dafür: § 37 Abs. 2 BetrVG. Die Rechtsprechung geht sogar so weit, dass in diesem Fall - Nichtteilnahme an BR-Sitzung wegen Arbeitsüberlastung - kein Ersatzmitglied geladen werden darf, weil das ordentliche BR-Mitglied im Rechtssinne gar nicht abwesend ist. Gruß otto
22.07.2006 um 12:36 Uhr
gewitterwolke,
da bestimmte Tätigkeitkeiten nur durch examinierte Kräfte erfolgen dürfen, könnte der Einwand in Anbetracht der Urlaubszeit auch berechtigt sein!
Ob der Arbeitsausfall dieses Ersatzmitgliedes kompensiert werden kann, kann hier aber nicht beurteilt werden.
22.07.2006 um 12:39 Uhr
@ otto
aber immer unter Beachtung des Grundsatzes in §30 Satz 2 BetrVG. Ich denke das ist es, was auch Fayence meint.
22.07.2006 um 12:52 Uhr
Richtig getippt! :-)
23.07.2006 um 14:06 Uhr
@tom Es handelt sich um das Bundesland Niedersachsen.
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