Freistellung 37.3 und frage zu asr 3.5
Hallo Ich war in einer Filiale meiner Firma (Bäckerei) einkaufen. Hätte an dem Tag frei. Es war ungewöhnlich warm dort. Ich hab nachgefragt und dann ging’s los. Der Mitarbeiter sagte mir, das die Jalousien Defekt seien und sich keiner verantwortlich fühlt die zu reparieren. Auf Beschwerde im br Büro wurde gesagt sie sollen durchlüften. Was nicht geht wegen der Gefahr von Diebstählen. Die Kollegen haben auch gefragt ob vielleicht Mineralwasser gestellt werden könnte. Antwort war, ihr habt doch Leitungswasser.
Die Jalousie gehört zu Verordnung und wird Nachdem ich angerufen repariert. Wie sieht’s mit Mineralwasser aus, oder reicht Leitungswasser. Bitte bedenkt da sind noch Backöfen. Bedingt das auch immer wieder Kunden gekommen sind und die Mitarbeiterin sehr aufgebracht war habe ich 2 Stunden in der Filiale verbracht, hab ich Pech oder kann ich die Zeit mir gutschreiben lassen nach 37.3
Community-Antworten (4)
10.08.2018 um 00:38 Uhr
Wir hatten mit unserem Arbeitgeber vor einiger Zeit heftige Diskussionen über BR Zeiten außerhalb der persönlichen Arbeitszeit. Unser RA hat uns damals dahin gehend beraten : Wer entscheidet das die BR Tätigkeit zu dem Zeitpunkt gemacht werden muss? Wenn du selber sagst das du es jetzt machen willst / musst und ein neutraler Beobachter zur gleichen Entscheidung kommen könnte kann die Zeit gut geschrieben werden. Voraus gesetzt du hast deinen Arbeitgeber von der BR Arbeit unterrichtet. Bei deinem Beispiel sehe ich keinen Ansatz warum dir die Zeit gut geschrieben werden sollte. Auf die Beschwerde hätte man in der Arbeitszeit reagieren können.
10.08.2018 um 11:23 Uhr
Zitat (BRHamburg): " Wenn du selber sagst das du es jetzt machen willst / musst und ein neutraler Beobachter zur gleichen Entscheidung kommen könnte kann die Zeit gut geschrieben werden."
Dann will ich mal hoffen dass das nur falsch verstanden bze. wiedergegeben wurde....
Das BetrVG hat es nämlich definitiv anders geregelt: "Zum Ausgleich für Betriebsratstätigkeit, die aus BETRIEBSBEDINGTEN Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist, hat das Betriebsratsmitglied Anspruch auf entsprechende Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts."
Die Notwendigkeit diese BR-Tätigkeit außerhalb der üblichen Arbeitszeit zu machen muss also betriebsbedingt sein. Das ist hier nicht zu erkennen.
10.08.2018 um 11:39 Uhr
Es war mehr Zufall wollte eigentlich nur einkaufen, war ja auch mein freier Tag. Es hat sich bloß keiner drum gekümmert. Weder der Vorgesetzte noch das Br- Büro.
10.08.2018 um 18:56 Uhr
Also nicht betriebsbedingt....
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