Übernahme Azubis - stimmt es, dass Auszubildende die Ersatzmitglied im BR sind, nicht übernommen werden müssen?
Halööööchen,
Vielen Vielen Dank, dass Ihr meine Fragen so fleißig beantwortet.
Mich macht schon wieder ein neues Thema zu schaffen, und zwar habe ich eben von jemanden erfahren, dass Auszubildende die Ersatzmitglied im BR sind, nicht übernommen werden müssen. Und er meinte, dass man das schon so machen kann, wenn der BR nicht hinter einem steht. Darauf hin meinte ich, dass der AG doch Gründe zur Kündigung nennen muss, stimmt das??? Wenn das wirklich soweit kommen sollte, könnte ich doch beim Arbeitsgericht klagen????
Community-Antworten (3)
19.07.2006 um 17:53 Uhr
Hat der Azubi in seiner Eigenschaft als nachrückendendes Ersatzmitglied in den letzten 12 Monaten an einer Sitzung teilgenommen? Wäre es wirklich eine Kündigung?? Oder läuft der Ausbildungevertrag aus, beispielsweise wegen bestandener Prüfung?
Gruss von den Betriebsratten
19.07.2006 um 18:04 Uhr
Szussl,
dann wälz mal eine in Eurem BR befindliche Kommentierung und guck unter § 78a BetrVG nach! Da wirst Du fündig. :-)
21.07.2006 um 19:53 Uhr
Die Antwort auf Deine Frage findest Du in einer Handlungshilfe zu § 78a BetrVG, die ich im Auftrag der IGM verfasst habe.
Die PDF-Version der "Handlungshilfe Übernahme nach § 78a BetrVG" gibt es bei mir im 37sechsBlog.de
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