Erstellt am 17.07.2006 um 10:28 Uhr von Kölner
@die
Warum sollte dies eine BR können dürfen? Da wäre die unternehmerische Freiheit doch massiv gefährdet, nicht wahr?
Der Ag wird vermutlich im Vorfeld eine "Break-even-Analyse" gemacht haben.
Die auslaufenden Verträge wussten, das sie ein eingebautes Ende haben; für die Dauerarbeitsplätze gelten §§ 99+102 BetrVG.
Erstellt am 17.07.2006 um 15:48 Uhr von edelweis
@ die
Auch wenn ich Gefahr laufe, eine ironische Antwort vom Kölner oder auch Ramses II zu provozieren, sehe ich das anders als der Kölner. M.E. handelt sich um eine soziale Einrichtung und deren Verwaltung. Demnach hat der BR Mitbestimmungsrecht nach 87.1,8 Betriebsverfassungsgesetz. Ein evtl. passendes Urteil zur Abgabe der Kantine an ein privates Unternehmen hat meiner bescheidenen Meinung nach das Arbeitsgericht Karlsruhe getroffen.(6 BV 6 a 2/03).Allerdings haben hier die Kollegen mit Abspaltung vom Betrieb etc. argumentiert. Die ganze Argumentation wollte ich mir bei den heißen Temperaturen nicht antun. Vieleicht hilft es trotzdem, wenn DU mit dem AZ etwas "googelst".
Mit den befristeten Verträgen hat er in der Sache wohl recht, wenn die auslaufen, hat der BR keine Handhabe.
Erstellt am 17.07.2006 um 15:51 Uhr von edelweis
Sorry, konnte meine Schrift nicht mehr lesen, das AZ lautet korrekt: 6 BV Ga 2/03
Erstellt am 17.07.2006 um 16:07 Uhr von Ramses II
Wobei es in Karlsruhe um den Anspruch des BR auf Interessenausgleich/Sozialplanverhandlungen und den damit verbundenen Anspruch auf Unterlassung im Falle eines Betriebsüberganges ging.
Hier scheint es sich nicht um einen Betriebsübergang zu handeln.