Können auch Arbeitsgruppen gebildet werden, ohne daß ein Betriebsausschuß besteht?
Können auch Arbeitsgruppen nach §28a des BetrVG gebildet werden, ohne daß ein Betriebsausschuß besteht? Danke allen, die mir antworten bzw. schon geantwortet haben!!
Community-Antworten (1)
18.07.2006 um 02:04 Uhr
Ja!
Das ergibt sich zwingend aus den §§ 9, 27 und 28a BetrVG
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