Pflichten des Betriebsratsvorsitzenden
Darf ein Betriebsratsvorsitzender offizielle Erklärungen z.B. zur aktuellen Tarifauseindersetzungen ohne Beschluß des Betriebsrats abgeben?
Community-Antworten (1)
11.07.2006 um 08:46 Uhr
warum nicht?
Tarifauseindersetzungen sind ja nicht Sache des BR.
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