Darf ein Betriebsratsvorsitzender offizielle Erklärungen z.B. zur aktuellen Tarifauseindersetzungen ohne Beschluß des Betriebsrats abgeben?
Erstellt am 11.07.2006 um 06:46 Uhr von Frank B. warum nicht? Tarifauseindersetzungen sind ja nicht Sache des BR.