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Pflichten des Betriebsratsvorsitzenden

M
Marder
Jan 2018 bearbeitet

Darf ein Betriebsratsvorsitzender offizielle Erklärungen z.B. zur aktuellen Tarifauseindersetzungen ohne Beschluß des Betriebsrats abgeben?

2.19601

Community-Antworten (1)

FB
Frank B.

11.07.2006 um 08:46 Uhr

warum nicht?

Tarifauseindersetzungen sind ja nicht Sache des BR.

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