Erstellt am 09.07.2006 um 21:14 Uhr von Peter S.
Ich würde vorschlagen Jemanden von den Gewerkschaften auch einzuladen und ihm das Wort erteilen. Dann ist der BR somit nicht Werber. Vertretene Gewerkschaften haben das Recht eingeladen zu werden.
Erstellt am 09.07.2006 um 21:47 Uhr von Jason85141977
danke PETER
für deine antwort aber das wissen wir auch
dachte nur das ich das irgend wo gelesen
hätte und was ist mit unserem hausrecht
Erstellt am 09.07.2006 um 22:05 Uhr von Peter S.
Meines Erachtens sind Gewerkschafts- und Betriebsratsarbeit zu trennen.
Ich denke mit dieser Verfahrensweise (Gewerkschaft einladen) seid ihr auf der sicheren Seite. Sicherlich kann aber jeder von seiner grundgesetzlich verbrieften Meinungsfreiheit gebrauch machen.
Hausrecht würde ich lieber nochmal im BetrVG nachlesen.
Erstellt am 09.07.2006 um 22:11 Uhr von Mona-Lisa
Jason85141977,
"Auffordern zum Beitritt in die Gewerkschaft" dürft ihr während der Arbeitszeit nicht machen. Dafür könnt ihr die Pausen benutzen, oder in den Aufenthaltsräumen Beitrittserklärungen auslegen.....
Und die Betriebsversammlung ist nun mal Arbeitszeit.
Ladet einen Gewerkschaftssekretär zur Versammlung ein, der kann dann werben, was das Zeug hält, der darf das dann auch!
Mit dem Hausrecht hat das aber nicht`s zu tun!
Erstellt am 10.07.2006 um 09:32 Uhr von Rollie
Ich persönlich tendiere dazu, das der BR sein Amt nicht als Anwerber für gewerkschaftliche Mitgliedschaften nutzen sollte, diese Aufgabe sollte man eigentlich den Vertrauensleuten überlassen.
Erstellt am 10.07.2006 um 10:24 Uhr von Betriebsrat
Hi Rollie
was ist wenn der Gewerkschafter keine Zeit hat, eben verhindert ist und der BR hier erklärt im Namen der Gewerkschaft zu sprechen, ausßerhalb seines Berichts z.Bsp aber während der BV?
mfg Betriebsrat
Erstellt am 10.07.2006 um 11:45 Uhr von Rollie
Der Betriebsrat ist ja nicht das Sprachorgan der Gewerkschaft.
Warum sollte sich ein Betriebsrat zum Sprachorgan der Gewerkschaft machen, wenn diese ihre Prioritäten so legt, an der BV nicht teilzunehmen. Möglicherweise könnte aber auch ein Abspracheproblem bestehen zwischen Gewerkschaft und BR.
Erstellt am 10.07.2006 um 12:00 Uhr von Fayence
Dazu gibt es eine ganz klare Rechtsprechung!
Gewerkschaften können die Mitgliederwerbung in den Betrieben auch durch betriebsfremde Beauftragte vornehmen. Sie dürfen innerhalb der Garantie des Art. 9 Abs. 3 Satz 1 GG selbst bestimmen, welche Personen sie mit der Werbung beauftragen ( BAG, 28.02.2006 - 1 AZR 461/04 - mit dem Hinweis, dass die Gewerkschaft dabei das Haus- und Eigentumsrecht des Arbeitgebers und sein Interesse an einem störungsfreien Arbeitsablauf zu wahren hat).
Sprich: Die Werbung darf nicht während der Arbeitszeit erfolgen und eine Betriebsversammlung findet nunmal in der Arbeitszeit statt!
Mehr zum Thema auf dieser Seite:
http://www.lexonline.info/lexonline2/live/kkh_lex_bf/index_0.php?PHPSESSID=448a0dd5a91e47e2b50db54a7e8e6e74&xid=24744646623182464&lid=120&x=&PHPSESSID=448a0dd5a91e47e2b50db54a7e8e6e74
Erstellt am 10.07.2006 um 12:58 Uhr von paula
Wenn der BR dies tatsächlich für die Gewerkschaft übernehmen möchte wäre es evtl. wie folgt möglich wenn man eine flexible Arbeitszeitregelung hat:
Ein bestimmter Betriebsratsmitglied stempelt für die Betriebsversammlung aus. Dieses BR-Mitglied wird von der Gewerkschaft offiziell beauftragt für die Gewerkschaft während der Betriebsversammlung zu sprechen und im Rahmen dieser Rede wirbt man für die Gewerkschaft.
Sicherlich kein besonders elegantes Vorgehen