Darf BR MA nahelegen, der Gewerkschaft beizutreten?
hallo zusammen
habe da eine frage an euch ist es dem betriebsrat erlaubt auf einer betriebsversammlung die MA aufzufordern der gewerkschaft beizutreten und wo können wir das nachlesen oder dürfen wir keine gewerkschafts arbeit leisten GF will uns das untersagen haben wir nicht hausrecht
für schnelle antworten danke
Community-Antworten (9)
09.07.2006 um 23:14 Uhr
Ich würde vorschlagen Jemanden von den Gewerkschaften auch einzuladen und ihm das Wort erteilen. Dann ist der BR somit nicht Werber. Vertretene Gewerkschaften haben das Recht eingeladen zu werden.
09.07.2006 um 23:47 Uhr
danke PETER
für deine antwort aber das wissen wir auch dachte nur das ich das irgend wo gelesen hätte und was ist mit unserem hausrecht
10.07.2006 um 00:05 Uhr
Meines Erachtens sind Gewerkschafts- und Betriebsratsarbeit zu trennen. Ich denke mit dieser Verfahrensweise (Gewerkschaft einladen) seid ihr auf der sicheren Seite. Sicherlich kann aber jeder von seiner grundgesetzlich verbrieften Meinungsfreiheit gebrauch machen. Hausrecht würde ich lieber nochmal im BetrVG nachlesen.
10.07.2006 um 00:11 Uhr
Jason85141977, "Auffordern zum Beitritt in die Gewerkschaft" dürft ihr während der Arbeitszeit nicht machen. Dafür könnt ihr die Pausen benutzen, oder in den Aufenthaltsräumen Beitrittserklärungen auslegen..... Und die Betriebsversammlung ist nun mal Arbeitszeit. Ladet einen Gewerkschaftssekretär zur Versammlung ein, der kann dann werben, was das Zeug hält, der darf das dann auch! Mit dem Hausrecht hat das aber nicht`s zu tun!
10.07.2006 um 11:32 Uhr
Ich persönlich tendiere dazu, das der BR sein Amt nicht als Anwerber für gewerkschaftliche Mitgliedschaften nutzen sollte, diese Aufgabe sollte man eigentlich den Vertrauensleuten überlassen.
10.07.2006 um 12:24 Uhr
Hi Rollie was ist wenn der Gewerkschafter keine Zeit hat, eben verhindert ist und der BR hier erklärt im Namen der Gewerkschaft zu sprechen, ausßerhalb seines Berichts z.Bsp aber während der BV?
mfg Betriebsrat
10.07.2006 um 13:45 Uhr
Der Betriebsrat ist ja nicht das Sprachorgan der Gewerkschaft.
Warum sollte sich ein Betriebsrat zum Sprachorgan der Gewerkschaft machen, wenn diese ihre Prioritäten so legt, an der BV nicht teilzunehmen. Möglicherweise könnte aber auch ein Abspracheproblem bestehen zwischen Gewerkschaft und BR.
10.07.2006 um 14:00 Uhr
Dazu gibt es eine ganz klare Rechtsprechung!
Gewerkschaften können die Mitgliederwerbung in den Betrieben auch durch betriebsfremde Beauftragte vornehmen. Sie dürfen innerhalb der Garantie des Art. 9 Abs. 3 Satz 1 GG selbst bestimmen, welche Personen sie mit der Werbung beauftragen ( BAG, 28.02.2006 - 1 AZR 461/04 - mit dem Hinweis, dass die Gewerkschaft dabei das Haus- und Eigentumsrecht des Arbeitgebers und sein Interesse an einem störungsfreien Arbeitsablauf zu wahren hat).
Sprich: Die Werbung darf nicht während der Arbeitszeit erfolgen und eine Betriebsversammlung findet nunmal in der Arbeitszeit statt!
Mehr zum Thema auf dieser Seite: http://www.lexonline.info/lexonline2/live/kkh_lex_bf/index_0.php?PHPSESSID=448a0dd5a91e47e2b50db54a7e8e6e74&xid=24744646623182464&lid=120&x=&PHPSESSID=448a0dd5a91e47e2b50db54a7e8e6e74
10.07.2006 um 14:58 Uhr
Wenn der BR dies tatsächlich für die Gewerkschaft übernehmen möchte wäre es evtl. wie folgt möglich wenn man eine flexible Arbeitszeitregelung hat:
Ein bestimmter Betriebsratsmitglied stempelt für die Betriebsversammlung aus. Dieses BR-Mitglied wird von der Gewerkschaft offiziell beauftragt für die Gewerkschaft während der Betriebsversammlung zu sprechen und im Rahmen dieser Rede wirbt man für die Gewerkschaft.
Sicherlich kein besonders elegantes Vorgehen
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