Erstellt am 09.07.2006 um 12:31 Uhr von Fayence
@ Die Neue
Mit Deiner Fragestellung kann wohl niemand so richtig etwas anfangen, ich übrigens auch nicht!
Vielleicht überlegst Du Dir noch ein paar erklärende Sätze, aus welchem Grund Du was meinst beurteilen zu müssen!
Erstellt am 09.07.2006 um 12:42 Uhr von Die Neue
Danke für die Antwort - also bei uns soll künftig ein Geschäftsbereich ausgegliedert werden, wohl aus Haftungsgründen (damit nicht die ganze Firma bankrott geht, falls da mal mit einem Produkt was passieren sollte; wir liefern viel in den Pharma-Bereich z.B.).
Zu dieser Ausgliederung muss ja der BR zustimmen. Ich weiß aber leider noch nichts Näheres. Wie dem auch sei:
Meine Frage war, ob es schon etwas zu diesem Thema zu lesen gibt, damit ich mich vorbereiten und drüber nachdenken kann, wenn es mal soweit ist.
Als Laie sag ich jetzt mal: Klingt doch gut, dann können schon nicht alle MA von möglichen neg. Konsequenzen betroffen sein. Aber was hat sowas für die MA zu bedeuten, die ausgegliedert werden? Und für die BR-Mitglieder, die mit dem Bereich ausgegliedert werden (immerhin drei von 18!). Sind die immernoch im BR?
Oder ist das alles viel zu komplex, um in einem einzigen Thread beantwortet zu werden?
Erstellt am 09.07.2006 um 13:45 Uhr von Fayence
Die für einen BR grundlegenden Informationen findest Du in einer Kommentierung, z.B. Fitting oder Däubler, unter §1 BetrVG.
Die unternehmerische Entscheidung, wird ein BR allerdings nicht verhindern können!