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Beschlussfassung per Telefon / Email?

T
TToem
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

unser Gesamtbetriebsrat setzt sich aus Mitgliedern verschiedener, deutschlandweit verstreuter Standorte zusammen. Präsenzmeetings sind hier nicht immer (gerade bei kurzfristigen Angelegenheiten) möglich.

Können wir (rechtlich relevante) Beschlüsse auch per Telefonkonferenz oder durch Email herbeiführen?

Falls ja, gibt es hierfür eine Rechtsgrundlage?

Vielen Dank schon mal

TToem

4.368020

Community-Antworten (20)

B
betriebsratten

05.07.2006 um 18:34 Uhr

Für den BR, nur für den habe ich etwas gefunden, gilt das Prinzip der gemeinsamen Beschlussfassung. Fitting 23. Auflage §33 Randnummer 26ff

Ausnahmen nur für bestimmte Post- und Bahnbetriebe

K
Kölner

05.07.2006 um 18:58 Uhr

@TToem Ist nicht erlaubt!

Aber warum muss sich ein GBR kurzfristig treffen?

T
TToem

05.07.2006 um 19:09 Uhr

... wir hatten den Fall, dass die GF zum neuen Quartal die Aussetzung einer BV mit uns vereinbaren wollte (was durchaus in unserem Interesse lag) und die Veröffentlichung noch am nächsten Tag erfolgen sollte.

K
Kölner

05.07.2006 um 19:15 Uhr

@TToem Das ist m.E. trotzdem kein Grund sich kurzfristig als GBR zu treffen! Eher schon als BR...

T
TToem

05.07.2006 um 20:08 Uhr

... hängt wohl davon ab, in welchen Zuständigkeitsbereich die BV fällt, oder? ;o) (gilt für alle deutschen Standorte und wurde auch zwischen GBR und GF abgeschlossen)

However, danke für die Antwort zum ursprünglichen Thema

F
Fayence

05.07.2006 um 20:31 Uhr

TToem,

nichts desto trotz kann eine wirksame Beschlussfassung nicht per Email oder Telefon erfolgen. Wohl könntet Ihr diesen unwirksamen Beschluss im Rahmen Eurer nächsten GBR-Sitzung durch eine regelkonforme Beschlussfassung heilen!

RI
Ramses II

06.07.2006 um 01:39 Uhr

Hier hinkt das BetrVG leider hinter der deutschen Betriebswirklichkeit hinterher.

Lösbar ist das Problem dadurch dass konfliktgreie Beschlüsse nachgeholt werden und konfliktbehaftete Beschlüsse durch Ersatzmitglieder vor Ort beschlossen werden (die dann ihre "Weisung" von den ordentlichen Mitgleidern entgegen nehmen).

F
Fayence

06.07.2006 um 02:00 Uhr

Ramses II,

Du würdest also eher einer "konfliktbehafteten" Beschlussfassung per Handzeichen den Vorzug geben? Warum dann nicht auch per Telefonkonferrenz (Email scheidet für mich aus den unterschiedlichsten Gründen aus)?

Geheilt werden muss der Beschluss doch in beiden Fällen!

RI
Ramses II

06.07.2006 um 02:19 Uhr

Wieso muss der "konfliktbehaftete Beschluss" geheilt werden?

F
Fayence

06.07.2006 um 10:56 Uhr

????

Bezog sich Dein erster Satzteil dann nicht auf den "konfliktbehafteten Beschluss" ?

RI
Ramses II

06.07.2006 um 11:21 Uhr

Doch!

Aber auch Ersatzmitglieder sind während des Nachrückens BRMitglieder mit allen Rechten und Pflichten.

F
Fayence

06.07.2006 um 12:12 Uhr

Ich habe jetzt noch mehr Fragezeichen zu bieten!

Macht es für Dich dann einen Unterschied, ob ich einen Beschluss "heile" oder einen konfliktbelasteten Beschluss durch einen konfliktfreien Beschluss nachhole?

RI
Ramses II

06.07.2006 um 12:19 Uhr

Äh?

Konfliktfreier Beschluß => AG und GBR sind sich einig.

Konfliktbehafteter Beschluß => AG und GBR sind sich uneinig.

F
Fayence

06.07.2006 um 13:17 Uhr

"Lösbar ist das Problem dadurch dass konfliktgreie Beschlüsse nachgeholt werden und konfliktbehaftete Beschlüsse durch Ersatzmitglieder vor Ort beschlossen werden (die dann ihre "Weisung" von den ordentlichen Mitgleidern entgegen nehmen)."

SISDU

RI
Ramses II

06.07.2006 um 13:33 Uhr

Jetzt sind die Fragezeichen auf meiner Seite!

F
Fayence

06.07.2006 um 14:06 Uhr

Das nennt man Austausch... ;-))

Ausnahmsweise kann ich Dich diesmal nicht verstehen! Vielleicht können wir uns aber der Lösung nähern. Das "und" erlaubt, den Satz einmal umzudrehen, vielleicht verstehst Du dann meine ???

Du schreibst, dass das Problem dadurch gelöst werden kann, wenn durch Ersatzmitglieder vor Ort ein konfliktbehafteter Beschluss gefällt wird und der konfliktfreie Beschluss dann nachgeholt wird.

Wenn also Ersatzmitglieder erst einen "uneinigen" Beschluss vor Ort fassen sollen, um diesen dann in einen "einvernehmlichen" Beschluss umzuwandeln, kann ich die Lösung des Problems nicht erkennen.

Wäre die Lösung nicht eher, dass alle GBR-Mitglieder, welche aufgrund der Entfernung nicht an einer kurzfristig anberaumten Sitzung teilnehmen können, durch Ersatzmitglieder vor Ort ersetzt werden und dann ein von vornherein ordnungsgemässer Beschluss gefasst wird?

Spät, aber ein Gedanke schiesst mir noch durch den Kopf! Hängt der "Konflikt" mit der wahrscheinlich nicht gewahrten Stimmgewichtung zusammen?

RI
Ramses II

06.07.2006 um 14:33 Uhr

Hä?

Ich versuche es noch einmal anders darzustellen.

Situation 1: Der AG stellt einen Antrag und der GBR fällt sich jubelnd in die Arme darüber dass ihm der AG hier solch ein großzügiges Geschenk zukommen lässt. Da hier kein Konflikt zwischen AG und GBR vorliegt ist die Gefahr dass der AG die Rechtmäßigkeit des Beschlusses anzweifelt gering. Also telefonische Abstimmung und den ordentlichen Beschluss nachholen.

Situation 2: Der AG stellt einen Antrag auf Grund dessen sich die Gesichter sämtlicher GBR-Mitglieder grün verfärben und die betrieblichen Vomierbecken zu verstopfen beginnen. Der GBR kann, will und darf dem einfach nicht zustimmen. Auf Grund des Konfliktes mit dem AG ist zu befürchten dass er sämtliche Register zieht um die Rechtmäßigkeit dieses Beschlusses anzuzweifeln. Deshalb hier telefonische Abstimmung, kurzfristige Ladung zu einer außerordentlichen Sitzung, externe GBR Mitglieder sind verhindert, Ersatzmitglieder werden geladen und in dieser außerordentlichen Sitzung wird der notwendige Beschluss gefällt.

F
Fayence

06.07.2006 um 15:00 Uhr

Jetzt bist Du wieder nachvollziehbar bzw. verständlich (zumindest für mich). Danke!

F
Fayence

08.07.2006 um 14:52 Uhr

Ramses II, Dein 2. Lösungsvorschlag hat mir keine Ruhe gelassen, irgend etwas hat mich daran gestört und weiß jetzt auch was!

Das Ausgangsproblem ist doch, dass Präsenzmeetings aufgrund der räumlichen Entfernung nicht immer kurzfristig möglich sind. Diese räumliche Entfernung trifft aber genau so auf die entsprechenden Ersatzmitglieder zu.

Nach meinem Kenntnisstand kann ein entsandtes GBR-Mitglied im Verhinderungsfall ausschliesslich durch ein Ersatzmitglied aus dem entsendenden BR vertreten werden.

Daher kann eine GBR-Sitzung m.E. nicht durch "örtliche" Ersatzmitglieder auf die entsprechende Kopfzahl "aufgestockt" werden, um die Voraussetzung für eine gültige Beschlussfassung zu schaffen! Auch muss gewährleistet sein, dass die an der Beschlussfassung teilnehmenden GBR-Mitglieder mind. die Hälfte des Stimmgewichts aller Mitglieder repräsentieren.

Liege ich da falsch?

RI
Ramses II

08.07.2006 um 23:40 Uhr

Hmmm ja....

Ich hatte nicht daran gedacht dass in aller Regel die von Dir geschilderte Situation vorliegen dürfte und nicht wie bei uns der Betrieb über ganz Deutschland verschmiert ist.

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