Erstellt am 05.07.2006 um 16:34 Uhr von betriebsratten
Für den BR, nur für den habe ich etwas gefunden, gilt das Prinzip der gemeinsamen Beschlussfassung. Fitting 23. Auflage §33 Randnummer 26ff
Ausnahmen nur für bestimmte Post- und Bahnbetriebe
Erstellt am 05.07.2006 um 16:58 Uhr von Kölner
@TToem
Ist nicht erlaubt!
Aber warum muss sich ein GBR kurzfristig treffen?
Erstellt am 05.07.2006 um 17:09 Uhr von TToem
... wir hatten den Fall, dass die GF zum neuen Quartal die Aussetzung einer BV mit uns vereinbaren wollte
(was durchaus in unserem Interesse lag) und die Veröffentlichung noch am nächsten Tag erfolgen sollte.
Erstellt am 05.07.2006 um 17:15 Uhr von Kölner
@TToem
Das ist m.E. trotzdem kein Grund sich kurzfristig als GBR zu treffen!
Eher schon als BR...
Erstellt am 05.07.2006 um 18:08 Uhr von TToem
... hängt wohl davon ab, in welchen Zuständigkeitsbereich die BV fällt, oder? ;o)
(gilt für alle deutschen Standorte und wurde auch zwischen GBR und GF abgeschlossen)
However, danke für die Antwort zum ursprünglichen Thema
Erstellt am 05.07.2006 um 18:31 Uhr von Fayence
TToem,
nichts desto trotz kann eine wirksame Beschlussfassung nicht per Email oder Telefon erfolgen.
Wohl könntet Ihr diesen unwirksamen Beschluss im Rahmen Eurer nächsten GBR-Sitzung durch eine regelkonforme Beschlussfassung heilen!
Erstellt am 05.07.2006 um 23:39 Uhr von Ramses II
Hier hinkt das BetrVG leider hinter der deutschen Betriebswirklichkeit hinterher.
Lösbar ist das Problem dadurch dass konfliktgreie Beschlüsse nachgeholt werden und konfliktbehaftete Beschlüsse durch Ersatzmitglieder vor Ort beschlossen werden (die dann ihre "Weisung" von den ordentlichen Mitgleidern entgegen nehmen).
Erstellt am 06.07.2006 um 00:00 Uhr von Fayence
Ramses II,
Du würdest also eher einer "konfliktbehafteten" Beschlussfassung per Handzeichen den Vorzug geben? Warum dann nicht auch per Telefonkonferrenz (Email scheidet für mich aus den unterschiedlichsten Gründen aus)?
Geheilt werden muss der Beschluss doch in beiden Fällen!
Erstellt am 06.07.2006 um 00:19 Uhr von Ramses II
Wieso muss der "konfliktbehaftete Beschluss" geheilt werden?
Erstellt am 06.07.2006 um 08:56 Uhr von Fayence
????
Bezog sich Dein erster Satzteil dann nicht auf den "konfliktbehafteten Beschluss" ?
Erstellt am 06.07.2006 um 09:21 Uhr von Ramses II
Doch!
Aber auch Ersatzmitglieder sind während des Nachrückens BRMitglieder mit allen Rechten und Pflichten.
Erstellt am 06.07.2006 um 10:12 Uhr von Fayence
Ich habe jetzt noch mehr Fragezeichen zu bieten!
Macht es für Dich dann einen Unterschied, ob ich einen Beschluss "heile" oder einen konfliktbelasteten Beschluss durch einen konfliktfreien Beschluss nachhole?
Erstellt am 06.07.2006 um 10:19 Uhr von Ramses II
Äh?
Konfliktfreier Beschluß => AG und GBR sind sich einig.
Konfliktbehafteter Beschluß => AG und GBR sind sich uneinig.
Erstellt am 06.07.2006 um 11:17 Uhr von Fayence
"Lösbar ist das Problem dadurch dass konfliktgreie Beschlüsse nachgeholt werden und konfliktbehaftete Beschlüsse durch Ersatzmitglieder vor Ort beschlossen werden (die dann ihre "Weisung" von den ordentlichen Mitgleidern entgegen nehmen)."
SISDU
Erstellt am 06.07.2006 um 11:33 Uhr von Ramses II
Jetzt sind die Fragezeichen auf meiner Seite!
Erstellt am 06.07.2006 um 12:06 Uhr von Fayence
Das nennt man Austausch... ;-))
Ausnahmsweise kann ich Dich diesmal nicht verstehen! Vielleicht können wir uns aber der Lösung nähern. Das "und" erlaubt, den Satz einmal umzudrehen, vielleicht verstehst Du dann meine ???
Du schreibst, dass das Problem dadurch gelöst werden kann, wenn durch Ersatzmitglieder vor Ort ein konfliktbehafteter Beschluss gefällt wird und der konfliktfreie Beschluss dann nachgeholt wird.
Wenn also Ersatzmitglieder erst einen "uneinigen" Beschluss vor Ort fassen sollen, um diesen dann in einen "einvernehmlichen" Beschluss umzuwandeln, kann ich die Lösung des Problems nicht erkennen.
Wäre die Lösung nicht eher, dass alle GBR-Mitglieder, welche aufgrund der Entfernung nicht an einer kurzfristig anberaumten Sitzung teilnehmen können, durch Ersatzmitglieder vor Ort ersetzt werden und dann ein von vornherein ordnungsgemässer Beschluss gefasst wird?
Spät, aber ein Gedanke schiesst mir noch durch den Kopf!
Hängt der "Konflikt" mit der wahrscheinlich nicht gewahrten Stimmgewichtung zusammen?
Erstellt am 06.07.2006 um 12:33 Uhr von Ramses II
Hä?
Ich versuche es noch einmal anders darzustellen.
Situation 1: Der AG stellt einen Antrag und der GBR fällt sich jubelnd in die Arme darüber dass ihm der AG hier solch ein großzügiges Geschenk zukommen lässt. Da hier kein Konflikt zwischen AG und GBR vorliegt ist die Gefahr dass der AG die Rechtmäßigkeit des Beschlusses anzweifelt gering. Also telefonische Abstimmung und den ordentlichen Beschluss nachholen.
Situation 2: Der AG stellt einen Antrag auf Grund dessen sich die Gesichter sämtlicher GBR-Mitglieder grün verfärben und die betrieblichen Vomierbecken zu verstopfen beginnen. Der GBR kann, will und darf dem einfach nicht zustimmen. Auf Grund des Konfliktes mit dem AG ist zu befürchten dass er sämtliche Register zieht um die Rechtmäßigkeit dieses Beschlusses anzuzweifeln. Deshalb hier telefonische Abstimmung, kurzfristige Ladung zu einer außerordentlichen Sitzung, externe GBR Mitglieder sind verhindert, Ersatzmitglieder werden geladen und in dieser außerordentlichen Sitzung wird der notwendige Beschluss gefällt.
Erstellt am 06.07.2006 um 13:00 Uhr von Fayence
Jetzt bist Du wieder nachvollziehbar bzw. verständlich (zumindest für mich). Danke!
Erstellt am 08.07.2006 um 12:52 Uhr von Fayence
Ramses II,
Dein 2. Lösungsvorschlag hat mir keine Ruhe gelassen, irgend etwas hat mich daran gestört und weiß jetzt auch was!
Das Ausgangsproblem ist doch, dass Präsenzmeetings aufgrund der räumlichen Entfernung nicht immer kurzfristig möglich sind. Diese räumliche Entfernung trifft aber genau so auf die entsprechenden Ersatzmitglieder zu.
Nach meinem Kenntnisstand kann ein entsandtes GBR-Mitglied im Verhinderungsfall ausschliesslich durch ein Ersatzmitglied aus dem entsendenden BR vertreten werden.
Daher kann eine GBR-Sitzung m.E. nicht durch "örtliche" Ersatzmitglieder auf die entsprechende Kopfzahl "aufgestockt" werden, um die Voraussetzung für eine gültige Beschlussfassung zu schaffen! Auch muss gewährleistet sein, dass die an der Beschlussfassung teilnehmenden GBR-Mitglieder mind. die Hälfte des Stimmgewichts aller Mitglieder repräsentieren.
Liege ich da falsch?
Erstellt am 08.07.2006 um 21:40 Uhr von Ramses II
Hmmm ja....
Ich hatte nicht daran gedacht dass in aller Regel die von Dir geschilderte Situation vorliegen dürfte und nicht wie bei uns der Betrieb über ganz Deutschland verschmiert ist.