Erstellt am 25.07.2018 um 13:02 Uhr von titapropper
Ich denke, wenn er nicht grade ein ordentliches Mitglied vertritt, kann er sich eher weniger auf BR- Arbeit berufen. Was ich aber nicht verstehe, was es mit eine Freigestellten zu tun hat und warum ein Freigestellter auf Mittagsschicht ist.
Erstellt am 25.07.2018 um 13:06 Uhr von stehipp
Er kann sich dann auf seine BR-Tätigkeit berufen, wenn er ein ordentliches BR-Mitglied vertritt.
Sollte also ein "normales" BR-Mitglied länger ausfallen (z.B. Krankheit....) rückt das Ersatzmitglied nach. Und das mit allen Rechten und Pflichten.
Wenn er nicht ein "normales "BR-Mitglied vertritt, hat er keine BR-Tätigkeit und kann sich demnach nicht darauf berufen. Wenn er während der Zeit mit Mitarbeitern redet, dann als Kollege.