Frage zu Verhalten eines Ersatz-BR-Mitgliedes
Hallo zusammen,
darf sich ein Ersatzmitglied des BR auf seine BR-Tätigkeit berufen, wenn er mit Mitarbeitern redet ( war erst einmal bei einer Sitzung dabei )? Wir haben einen freigestellten, der ist aber auf Mittagschicht.
Gruß, Tom
Community-Antworten (2)
25.07.2018 um 15:02 Uhr
Ich denke, wenn er nicht grade ein ordentliches Mitglied vertritt, kann er sich eher weniger auf BR- Arbeit berufen. Was ich aber nicht verstehe, was es mit eine Freigestellten zu tun hat und warum ein Freigestellter auf Mittagsschicht ist.
25.07.2018 um 15:06 Uhr
Er kann sich dann auf seine BR-Tätigkeit berufen, wenn er ein ordentliches BR-Mitglied vertritt. Sollte also ein "normales" BR-Mitglied länger ausfallen (z.B. Krankheit....) rückt das Ersatzmitglied nach. Und das mit allen Rechten und Pflichten.
Wenn er nicht ein "normales "BR-Mitglied vertritt, hat er keine BR-Tätigkeit und kann sich demnach nicht darauf berufen. Wenn er während der Zeit mit Mitarbeitern redet, dann als Kollege.
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