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Parkplatzvergabe

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Dielöwin
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute, man soll nicht glauben mit was man sich als BRV so alles rumschlagen muß:) Hier mal ne Frage: Parkplatzvergabe, also wir haben innerhalb des Betriebsgeländes für die MA (leider nicht für alle, reicht der Platz nicht)Parkplätze geschaffen. An sich eine schöne Sache. Aber allen recht machen kann man es ja sowieso nicht. Ok Mitarbeiter A hat seinen Parkplatz,seine Ehefrau arbeitet auch hier. Wenn Mitarbeiter A in Urlaub ist würde die Ehefrau gerne den Parkplatz nutzen. Personalabteilung sagt nein, da ja ein Chip freigeschalten werden muß für die Toreinfahrt. Könnt ihr mir sagen in wieweit hier MB beim BR liegt.

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Community-Antworten (12)

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Ulrik

22.09.2010 um 15:34 Uhr

Auch wenn meine Frage jetzt wahrscheinlich echt doof klingt... Macht denn das Ehepaar keinen gemeinsamen Urlaub??? Und wo ist das Problem, wenn der Ehemann seiner Frau seinen Chip gibt, während er Urlaub hat??

Aber generell, ihr seid in der MB bei der Festlegung der Richtlinien, nach denen Parkplätze vergeben werden.

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pfeilenbogen

22.09.2010 um 15:43 Uhr

@Ulrik

ist das Problem, wenn der Ehemann seiner Frau seinen Chip gibt, während er Urlaub hat??

Dieser Rat könnte dem Ehemann erhebliche Probleme bis hin zu Kündigung einbringen. Denn Zugangskarten/Chips weitergeben auch nur an Ehefrau wäre grobe Verstöße.

@Dielöwin

Könnt ihr mir sagen in wieweit hier MB beim BR liegt. keine MB, außer ihr hat eine BV welche hier etwas zulässt. Wenn es eine BV gibt hättet ihr hier es hineinverhadeln müssen.

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Dielöwin

22.09.2010 um 15:45 Uhr

Hallo Ulrik,..ne keine doofe Frage aber es ist wirklich so, daß die beide,nicht immer aber immer öfter:) getrennten Urlaub machen. Auch arbeitet der Ehemann im Schichtbetrieb und dann würde halt die Frau daß Auto am Parkplatz abstellen. Daß mit dem Chip ist nicht so einfach da hier auch die persönliche Kennnummer draufgespeichert ist.

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Dielöwin

22.09.2010 um 15:47 Uhr

Hallo pfeilenbogen... BV haben wir darüber keine abgeschlossen erschien uns zu diesem Zeitpunkt auch nicht für nötig aber .... man lernt nie aus.

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Petrus

22.09.2010 um 16:09 Uhr

Dann schließt halt jetzt eine BV ab...

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Ulrik

22.09.2010 um 17:34 Uhr

@dielöwin Wie ist es denn aktuell geregelt?? Muß der MA da was bezahlen für die Nutzung, oder ist das unentgeltlich??

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Dielöwin

23.09.2010 um 08:06 Uhr

Guten Morgen zusammen, Die Überlegung stand schon an jetzt noch darüber eine BV abzuschließen, aber.... wir werden demnächst das alte Betriebsgeländer verlassen und umziehen.Und dort herrscht wieder eine andere Parkplatzsituation. @ Ulrik, nene bezahlen muß hier keiner was, ist alles umsonst

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Petrus

23.09.2010 um 10:39 Uhr

dann vergesst nicht, beim neuen Gelände gleich eine BV abzuschließen, selbst wenn es zunächst den Eindruck macht, es gäbe Parkplätze in Hülle und Fülle. Denn spätestens, wenn der Laden so brummt, dass ihr die MA-Anzahl massiv aufstockt...

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Dielöwin

23.09.2010 um 10:44 Uhr

Hallo Petrus, ja klar daß wird mit Sicherheit einer unsrer ersten Aufgaben sein eine BV abzuschließen :) Wäre voll super, wenn daß eintreffen würde, von wegen Laden brummt .. MA aufstocken.:)

Danke an alle für die Antworten

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mukulino

23.09.2010 um 16:22 Uhr

Hallo, auch wenns jetzt komisch klingt, aber es ist immer wieder Erstaunlich und zum Teil Echt zum Grinsen womit man sich als Betriebsrat befassen muß, bei uns ist es ganz einfach gelöst, ALLE Parken vor dem Werksgelände auf dem dafür vorgesehen Parklplatz. Unserem Arbeitgeber ist es aus versicherungstechnsichen Gründen nicht recht wenn innerhalb des Werksgeländes geparkt wird da das Unternehmen ja dann für entstandenen Schaden aufkommen muß. Nur der Chef Parkt im Werk (wie sollte es auch anders sein), den der hat ja einen Firmenwagen!!! Und steht den anderem im Wege Rum und behindert zum Teil die Arbeit, wo er doch Vorbild sein sollte, auch da kann man manchmal nur den Kopf schütteln.

B
betriebsratten

23.09.2010 um 16:43 Uhr

Nur mal als Anregung für Punkte in einer BV

Warteliste regeln Unter welchen Umständen die Zugangsberechtigung an einen anderen gegeben werden kann MA haben selbst für die Entfernung von Biodenverunreinigungen zu sorgen Frauen-/Behindertenparkplätze nahe am Eingang usw. Viele Grüße von den Betriebsratten

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Dielöwin

28.09.2010 um 10:38 Uhr

Hallo @ all die geantwortet haben

Konnte mich nicht eher bei Euch für die zahl - und hilfreichen Antworten bedanken da ich nicht im Hause war. Also... Daaaankeschön

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