Erstellt am 29.06.2006 um 09:05 Uhr von viktor
Wenn die Sachverhalte des § 13 BetrVG erfüllt werden, muss neu gewählt werden, wenn nicht, macht Ihr weiter. Ja, einen Stellvertreter braucht Ihr schon - wen sollte der AG sonst ansprechen, wenn der Vorsitzende auf den Bahamas weilt.
Erstellt am 29.06.2006 um 09:15 Uhr von Fayence
Flunsch,
ist Euer BR etwa schon zum jetzigen Zeitpunkt geschrumpft? Habt Ihr keine Ersatzmitglieder?
Siehe viktors Hinweis auf §13 BetrVG
Erstellt am 29.06.2006 um 09:25 Uhr von Flunsch
Grüß Dich Fayence,
wir sind aufgrund von außerordentlichen BR-Wahlen schon seit letztem Sommer im Amt. Von 12 Leuten sind nun noch 5 übrig. Alle anderen haben ihr Amt aus den verschiedensten Gründen niedergelegt. Wir haben mehrere Versuche gestartet Neuwahlen einzuleiten, aber wir haben keine Wählerliste zusammen bekommen. Außer uns 5 will den Job Niemand machen.
Wenn die Vorsitzende im Oktober auch noch ausscheidet, übernimmt die Stellvertreterin den Vorsitz. Aber von den anderen Dreien möchte Niemand die Stellvertretung übernehmen. Es sieht so aus, als steuert die Firma auf eine BRlose Zeit hin...................
frustrierte Grüße
Erstellt am 29.06.2006 um 09:40 Uhr von Fayence
Flunsch,
mir rollen sich die Fussnägel hoch!
Um Neuwahlen einzuleiten, muss zuallererst ein Wahlvorstand bestellt werden! Und dieser könnte/sollte/muss von Euch schleunigst eingesetzt werden (3 ordentliche und am besten 2 Ersatz).
Stark verkürzte Darstellung!
Sollten sich nicht genügend KollegInnen zur Wahl stellen, kann nach Nachfristsetzung ein BR in der nächst möglichen Grösse völlig legitim gewählt werden (siehe Staffelung).
Dann seid Ihr auch mit z.B. 5 BR´s völlig legitim in Amt und Würden.
Ich hoffe aber nicht, dass Ihr mit einem 12er Gremium gestartet seid!
Erstellt am 29.06.2006 um 09:53 Uhr von Flunsch
Doch!
Der alte BR wurde quasi gechasst und es wurden 12 Mitglieder(inkl.ersatzmitglieder) gewählt.
wie gesagt, wir 5 sind noch übriHaben als Rumpfbetreibsrat weitergemacht.
Um den BR wieder aufzustocken, haben wir im März einen Wahlvorstand einberufen und versucht, die Belegschaft zu mobilisieren.
Wir haben keine Wählerliste zusammen bekommen. Es hat sich NIEMAND aufstellen lassen.
Also sind wir 5 noch im Amt und machen weiter so gut es geht.
Wie ers aussieht, aber wohl nicht mehr lange.................
Vielleicht starten wir noch einen Versuch, glaube aber nicht, daß sich die träge Einstellung der Belegschaft(150Personen) ändert.
Grüßchen
Erstellt am 29.06.2006 um 10:23 Uhr von Fayence
Flunsch,
ich krieg die Krise!
Wenn ein WV bestellt wurde, hat dieser die Wahl einzuleiten und auch durchzuziehen!
1. Aufstellen einer Wählerliste = wer darf wählen, wer darf sich wählen lassen
2. Wahlausschreiben
3. 14 Tage Zeit, Wahlvorschläge einzureichen
4. 1 Woche Nachfrist, falls sich nicht genügend KandidatInnen zur Wahl stellen
5. Erklärung an die MA, dass z.B. nur ein 5köpfiger BR gewählt werden kann
6. Stimmabgabe
7. Bekanntgabe des Wahlergebnisses
8. Konstituierende Sitzung
Wurde innerhalb der Einreichungsfristen (3./ 4.) KEIN gültiger Wahlvorschlag eingereicht, wird der Belegschaft mitgeteilt, dass es keinen BR mehr gibt!
Ich wage es zu bezweifeln, dass Ihr überhaupt noch rechtmässig im Amt seid. Welche Schritte hat Euer "WV" denn überhaupt vollzogen?
Erstellt am 29.06.2006 um 10:32 Uhr von Flunsch
Fayence,
nachdem der WV die Nachfrist abgewartet hat und kein Wahlvorschlag eingereicht wurde, haben wir die Belegschaft informiert, daß aus diesem Grund keine Neuwahl stattfinden kann und wir deshalb, bis auf weiteres, im Amt bleiben.
Wir sind leider alle blutige Anfänger und unser Fachberater ist auch keine große Hilfe.
Wir waren zum Gespräch bei einer Anwältin von ver.di und die sagte uns, daß wir solange rechtens im Amt bleiben, bis die Amtszeit regulär vorbei ist oder bis Neuwahlen stattgefunden haben.
Bin jetzt sehr verunsichert.........?
Gruß
Erstellt am 29.06.2006 um 10:49 Uhr von Fayence
Flunsch,
Neuwahl bedeutet nicht, dass auch ein neuer BR gewählt worden sein MUSS! Ohgottogott!
Nachdem keine gültigen Wahlvorschläge eingereicht worden sind, hätte die Mitteilung an die Belegschaft lauten müssen, dass kein neuer BR gewählt werden kann und es somit keinen BR mehr gibt! Ihr seid nicht mehr im Amt!!!
Und warum hat sich Euer "Rest" nicht zur Wahl gestellt?
Erstellt am 29.06.2006 um 10:59 Uhr von Flunsch
Ach, das ist alles so konfus.......
Wir wollten auf jeden Fall weiter machen, dazu ist uns die Sache zu wichtig.
Klar, wenn wir 5 auf der Liste gestanden hätten, wären wir 5 gewählt worden.
Wir wollten mehr KollegInnen für den BR rekrutieren.
Scheint aber Niemanden zu interessieren.
Der AG geht aber davon aus, daß wir eben als Rumpf-BR noch weiter bestehen bleiben.
Hat auch schon Anträge auf Seminare genehmigt.
Wie gesagt, ver.di meint, das ist rechtens.
Wat nu????
Erstellt am 29.06.2006 um 11:10 Uhr von Frank B.
"Flunsch,
mir rollen sich die Fussnägel hoch!"
Das kann ich nur unterstreichen!!!
Nach deinen Aussagen seid ihr schon lange nicht mehr im Amt!!! Es gibt bei euch keinen BR mehr! Mit der Absage der Wahl seid ihr Geschichte!
Erstellt am 29.06.2006 um 11:19 Uhr von Fayence
Flunsch,
mit Verlaub gesagt ist Euer AG ganz schön "dämlich"!
Spätestens dann, wenn ihm irgendeine Beschlussfassung nicht passen sollte, wird er auf den Trichter kommen können, dass es Euch eigentlich nicht gibt!
Und noch einmal: Auch für eine Neuwahl, gelten dieselben Spielregeln wie für eine Wahl im Regelwahlzeitraum!
§ 9 Wahlordnung
(1) Ist nach Ablauf der in § 6 Abs. 1 genannten Frist keine gültige Vorschlagsliste
eingereicht, so hat dies der Wahlvorstand sofort in der gleichen Weise bekannt zu
machen wie das Wahlausschreiben und eine Nachfrist von einer Woche für die
Einreichung von Vorschlagslisten zu setzen. In der Bekanntmachung ist darauf
hinzuweisen, dass die Wahl nur stattfinden kann, wenn innerhalb der Nachfrist
mindestens eine gültige Vorschlagsliste eingereicht wird.
(2) Wird trotz Bekanntmachung nach Absatz 1 eine gültige Vorschlagsliste nicht
eingereicht, so hat der Wahlvorstand sofort bekannt zu machen, dass die Wahl nicht
stattfindet.
Und somit wird kein neuer BR gewählt und der alte BR ist unweigerlich aus dem Rennen, da dessen fehlende oder abhanden gekommene Legitimation Anlass für diese Neuwahl war!
Dann fragt die ver.di Anwältin doch bitte einmal, was sie unter einer Neuwahl versteht! Wenn diese als Antwort gibt, dass mit einer Neuwahl auch ein neu gewählter BR als Ergebnis herauskommen muss, gehört diese Dame an den Pranger gestellt!
P.S. Ich hoffe inständigst, dass ich nicht eine andere mögliche Regelung übersehen habe. Glaube es, aber ehrlich gesagt nicht!
Erstellt am 29.06.2006 um 11:45 Uhr von Flunsch
Aber von uns hat ja Niemand das Amt niedergelegt.
Wir waren auch vor der Einberufung des WV noch im Amt.
Dann scheint doch der Fehler den wir gemacht haben zu sein, daß wir überhaupt einen WV einberufen haben.
Wir haben nächste Woche ein Tagesseminar mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Vielleicht macht es Sinn, ihm nochmal die Sachlage zu schildern.
Werde das heute mittag bei der BR-Sitzung mal mit den Kolleginnen besprechen.
Schwierig, wenn man als Anfänger-BR keine vernünftige Unterstützung bekommt.
Schade, wir waren hochmotiviert.........
Danke Euch aber sehr für Eure Antworten!
Erstellt am 29.06.2006 um 11:51 Uhr von Fayence
Flunsch,
im §13 Abs. 2 Nr. 2 ist auch nicht die Amtsniederlegung, sondern die Unterschreitung der gesetzlich vorgegebenen BR-Grösse geregelt!
Und es wird in der nächsten Woche mit Sicherheit Sinn machen, diesen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu befragen! Gebe dann doch bitte noch einmal Bescheid, was dieser denn so meint!
Und... nicht den Kopf hängen lassen!
Erstellt am 29.06.2006 um 19:43 Uhr von Stinker
Ich bin da ganz bei Fayence.
Ach ja, wenn Ihr nur zu Viert seid, dann bildet Ihr halt einen BR mit drei Mitgliedern und einem Ersatzmitglied.
Erstellt am 29.06.2006 um 21:17 Uhr von Lotte
Ich möchte Dir an dieser Stelle ein ganz klein wenig Mut machen, doch noch Leute versuchen zu aktivieren:
Unser BR mußte vor ca.drei Jahren neu gewählt werden, da sie in einer ähnlichen Situation waren wie Ihr. Es gab allerdings noch gerade eben genügend MA, die sich aufstellen ließen.
Dieses Jahr waren dann wieder die regulären Wahlen mit dem Unterschied, dass es zum ersten Mal Listenwahlen gab und es haben sich sage und schreibe 52 Leute aufstellen lassen (15 BR wurden gewählt)
Vielleicht gibt es bei Euch auch etwas, was die MA aufrütteln könnte?