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Teilnahme an der konstituierenden Sitzung als Gekündigter?

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Luca
Nov 2016 bearbeitet

Ich bekam zum 30.04.06 die Kündigung. Im Mai erhielt ich noch zwei Fristlose. Davon ist die erste vom Arbeitsgericht als rechtsunwirksam bestätigt worden. Im April erfolgte meine Aufstellung als Wahlbewerber. Die Betriebsratswahl fand am 19.06.06 statt. Von den abgegebenen Wählerstimmen bekam ich knapp ein Drittel. Der Wahlvorstand teilte mir mit, dass ich zum Betriebsrat gewählt wurde. Kann ich zu der konstituierenden Sitzung eingeladen werden und daran teilnehmen, falls ich kein Hausverbot vom AG erhalte? Eine fristgerechte und eine fristlose Kündigung steht bei mir ja noch zur Entscheidung vor dem Arbeitsgericht aus. Kann mir jemand bei dieser schwierigen Konstellation Hilfestellung geben. Der Wahlvorstand und der alte Betriebsrat sind damit überfordert.

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Community-Antworten (2)

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Fayence

26.06.2006 um 18:49 Uhr

Für Dich muss ein Ersatzmitglied geladen werden, da Du an der Ausübung/Wahrnehmung Deines BR-Amtes im Rahmen des lfd. Kündigungsschutzprozesses gehindert bist.

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Luca

27.06.2006 um 14:27 Uhr

Ich danke Dir! Hatte das schon befürchtet. Gruß Luca

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