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Wann ist der Betriebsrat beschlussfähig?

L
Linda
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Wir sind 7 Mann ins unserem BR. Neulich waren 5 Mann anwesend und wir mussten einen Beschluss fassen, was wir taten. Allerdings mit nur 3 Stimmen dafür, einer Enthaltung und einer Nein-Stimme. Ist der Beschluss gültig oder hätte die Hälfte der Stimmen des gesamten BR notwendig sein müssen, also bei uns 4 Stimmen? Und würdet ihr mir bitte sagen, auf welcher Gesetzesgrundlage der Spruch "BR-Arbeit geht vor normaler Arbeit" begründet ist? Vielen Dank und bitte weiter so, hab schon viel gelernt!

2.06203

Community-Antworten (3)

O
otto

24.06.2006 um 03:20 Uhr

Guten Abend Linda, zu 1) Beschlussfassung Der Beschluss ist in Ordnung. Der BR war beschlussfähig. Erforderlich ist, dass mehr als die Hälfte der Abstimmenden erreicht wird. zu 2) Vorrang der BR-Arbeit Rechtsgrundlage ist § 37 Abs. 2 BetrVG: Das BR-Mitglied ist von - jeder - Arbeit zu befreien, wenn es für den BR tätig ist. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in vielen Entscheidungen bestätigt, dass BR-Arbeit der beruflichen Tätigkeit vorgeht. Gruß otto

RI
Ramses II

24.06.2006 um 03:28 Uhr

Naja,

ob der Beschluß tatsächlich "in Ordnung" ist kann man wohl so nicht beurteilen. Es gibt ja noch mehr Voraussetzungen als die reine Beschlußfähigkeit.

K
Kölner

24.06.2006 um 11:12 Uhr

@otto Auf die Genauigkeit einer Antwort achtet dieses Forum mittlerweile sehr.

Wo blieb also die Frage nach den Ersatzmitgliedern? Wo die Frage nach der ordnungsgemäßen Beschlussfassung?

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