Hallo..
Wir sind ein völlig neuer BR ohne Seminare (noch)..bitten um Hilfe
Der AG beantragte eine Arbeitszeiterhöhung einer Teilzeitkraft auf Vollzeit mit dem Hinweis auf eigenen Wunsch. In der Sitzung sagte uns ein Mitglied das es Gang und Gebe ist die MA unter Druck zu setzen, die Kollegin hat 2 Kinder und weiß überhaupt nicht wie sie das alles regeln soll.
Wir unterbrachen die Sitzung und telefonierten mit der Kollegin, sie bestätigte uns das sie es nicht möchte. Also lehnten wir ab!
Einen Tag später rief sie uns an und sagte das sie es doch möchte( na ja ) jetzt liegt es in der Wiedervorlage ein Betriebsratmitglied sagte uns das wir das nicht einfach so ändern können, es liegt wohl nahe das die Kollegin (gezwungen) wurde Ihre Meinung zu ändern, und wir eine Schutzfunktion hätten. Ausserden könne es ja auch sein das wir ändern und in 2-3 Wochen kommt die Kollegin und sagt es geht doch nicht.
Wir haben alles durchsucht und nichts gefunden welcher § im BetrVG was darüber aussagt.
Bitte helft uns