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Was ist mit dem 4. Mann im Betriebsrat (3köpfiger BR)- darf er an allen Sitzungen des BR teilnehmen oder ist er nur ein Nachrücker?

B
blume3
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir haben in unserer Firma einen Betriebsrat gewählt. Der BR sollte aus 3 Mitarbeitern bestehen. Zur Wahl gestellt haben sich 4 Personen. Die 3 mit den meisten Stimmen sind der Betriebsrat. Was ist mit dem 4. Mann? Darf er an allen Sitzungen des BR teilnehmen oder ist er nur ein Nachrücker, falls einer der 3 anderen ausfällt? Der Arbeitgeber wurde nur über die 3 Personen mit den meisten Stimmen informiert. Ist das so korrekt?

2.47406

Community-Antworten (6)

S
stinker

22.06.2006 um 11:49 Uhr

Person 4 ist der erste Nachrücker. Er darf nicht an den BR-Sitzungen teilnehmen, es sei den, einer der Dreien fällt aus.

M
Mona-Lisa

22.06.2006 um 11:53 Uhr

@ blume 3, an eurer Stelle würde ich dem AG offiziell mitteilen, wer das Ersatzmitglied ist!

M
Müllmann

22.06.2006 um 12:13 Uhr

BetrVG § 18 Abs. 3

In die Niederschrift müssen alle die sich zur Wahl gestellt haben aufgenommen werden!

R
Rollie

22.06.2006 um 13:01 Uhr

Für mich geht nicht "eindeutig" vor, ob es hier um 4 Männer geht, oder die 4. Person ein Mann ist.

Daher ggf. die Minderheitenregelung beachten, siehe auch:

http://br-forum.waf-server.de/index.php?cmd=ArticleShow&page_answer=0&frage_nr=7620&nav=all

B
blume3

22.06.2006 um 13:12 Uhr

Es gehr hier um die Bekanntmachung der Gewählten für den AG. Dort werden nur die 3 Personen (" FRauen und 1 Mann) namentlich aufgeführt. Das Ersatzmitglied feht. Ich dachte es wäre so, dass Ersatzmitglieder auch "im Betriebsrat" sind, halt nur nicht stimmberechtigt. Aber ich ging davon aus, dass auch ein Ersatzmitglied an Sitzungen teilnehmen und sich an den Diskussionen beteiligen darf. Ist das falsch??

KH
Kleine Hexe

22.06.2006 um 13:19 Uhr

Ein Ersatzmitglied ist wie der Name sagt der Ersatz für ein Mitglied :-)

Du machst die Arbeit/Vertretung deines Kollegen ja auch nur wenn der in Urlaub oder krank ist ...

Ansonsten §25 und § 29 BetrVG

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