Zeitvertrag - wann muß der Arbeitnehmer Informiert werden wenn er keine Verlägerung des Vertrages bekommt?
Hallo Leute! Gibt es eine Frist die der AG beachten muß, wenn er einen 2 Jährigen Zeitvertrag nicht verlänger möchte? Wann muß der Arbeitnehmer Informiert werden wenn er keine verlägerung des Vertrages bekommt?
gruß Mario
Community-Antworten (6)
22.06.2006 um 10:26 Uhr
Hallo Mario, eigentlich am letzten Arbeitstag. Doch darüber streiten sich die Gelehrten immer noch.
22.06.2006 um 10:30 Uhr
Der AG muss normalerweise nicht informieren, da der Vertrag mit dem Entdatum erfüllt ist und es keiner Kündigung bedarf. Der AG tut aber gut daran demjenigen zu sagen, das er nicht weiterbeschäftigt wird. Es soll ja vorkommen, dass Arbeitnehmer nach Ablauf der Befristung arbeiten gegangen sind und dadurch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden îst.
22.06.2006 um 10:32 Uhr
@Frank B. Das setzt aber voraus, dass der AG/Vertreter des AG die Arbeitsleistung angenommen/geduldet hat!
22.06.2006 um 10:58 Uhr
Einer unserer "Zeitvertragler" sprach mal davon, er müsse sich 2 oder gar 3 Monate vor Ende des Vertrages bei der ArbArgentur melden und das Ende des Vertrages ankündigen (Anweisung der Argentur...). Da er von heute auf morgen auf der Str. stehen könne wenn der Vertrag nicht verlängert wird. Es ist anständig vom AG den AN zu informieren, muß er aber nicht.
22.06.2006 um 11:43 Uhr
der Betriebsrat kann z.B. eine Frist mit dem AG aushandeln, dass 3, oder 4 Wochen vor Vertragsende der Mitarbeiter informiert wird, dass der Vertrag endgültig ausläuft. Aber wie Müllmann sagt, zwingen kann den AG niemand.
22.06.2006 um 13:17 Uhr
Sorry, aber vielleicht geh ich von einer falschen Denke aus, aber ich verstehe nicht, wieso man automatisch davon ausgeht, das der AG eine Befristung verlängert, bzw. daraus resultieren gemeint wird, der AG müßte innerhalb einer Frist den AN informieren, wenn er ihn nicht verlängert.
Der AG schließt einen Vertrag über eine befristete Zeit ab, weil der den AN nicht unbefristet beschäftigen will. Dieser sieht nicht zwingend eine Verlängerung vor. Der AN weiß von vorn herein, woran er ist und das er sich ggf. frühzeitig um eine neue Arbeit (oder eine Fortsetzung) kümmern muß.
@Müllmann, Wenn ein AN bis zum Vertragsende wartet, bis er in die Puschen kommt, wie es weiter geht, ist ihm nicht zu helfen. Ich halte es für den falschen Denkansatz, zu glauben, es sei Sache des AG, auf den AN zuzukommen, das muß m.E. schon anders rum sein (Seit wann kommt der Knochen zum Hund).
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