Erlass von Richtlinien
Hallo, kann mir jemand sagen, ob und nach welchem § bzw. Wortlaut der Erlass von Bestellrichtlinien (Anzahl Angebote, Bestellhöhe etc.) zustimmungspflichtig ist? Da der AG diese erlassen hat, ohne uns (BR) zu fragen.
Community-Antworten (1)
21.06.2006 um 15:35 Uhr
Der BR hat kein Mitbestimmungsrecht, wenn es um Fragen der administrativen Betriebsorganisation geht. Für Bestellrichtlinien trifft das zu. Der Arbeitgeber kann mitbestimmungsfrei einseitig anordnen, wer wann wo was in welchen Mengen bestellen darf.
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