Hallo, Ich brauche eure Hilfe.
Wir sind eine Brauerei mit ca. 200 MA. In der Flaschenabfüllung stellen wir jetzt, wegen Umsatzrückgang, von 3 auf 2 Schichten um. Jetzt sollen 3 - 4 MA nach Sozialplan betriebsbedingt gekündigt werden obwohl gleichzeitig pro Schicht 3 MA einer Leihfirma in der Leergutsortierung beschäftigt sind. Der BR will durchsetzen das dann die Leiharbeiter durch eigenes Personal ersetzt werden sollte, worauf der AG auf die zu hohen Kosten verwies. Ich habe gehört es gibt ein Urteil eines Arbeitsgerichts (Nürnberg?) in dem gesprochen wurde das der AG erst mal diese Arbeitsplätze freimachen muß. Wer kennt dieses oder ähnliche Urteile, die mir da weiterhelfen?
Vilen Dank