Erstellt am 14.06.2006 um 22:13 Uhr von Malik
Hallo Lotte
Also ich habe jetzt leider garde kein Gesetz parat, aber ich glaube wir haben nicht das Recht bei einer Besprechung anwesend zu sein, nur wenn einer von denen, der an der Besprechung teilnimmt, dass ausdrücklich wünscht. Und dann kann die Person sich selbst aussuchen, wen sie dabei haben will. Und wenn diese Person keine Zeit hat oder nicht anwesend ist, dann wird der termin eben verschoben.
Gruss Malik
Erstellt am 14.06.2006 um 22:29 Uhr von ola!
immerhin sollte der BR dem Wunsch der Mitarbeiter entsprechen. Denn für die Mitarbeiter arbeitet ja der BR.
atürlich können Gründe der evtl. mangelnden Sachkentnis dem entgegenstehen.
Under der BR kann an sich selbst entscheiden wen er sendet.
Sollte evtl. das Vertreuen in den entsprechenden BR aus welchem Grung auch immer weniger gross sien so könnte ma ja überlegen ob ggf. ein weitreres BR Mitglied ebeanfalls an der Besprechung teilnimmt.
Erstellt am 14.06.2006 um 23:03 Uhr von Rollie
Ola! Zuviel Bier beim Spiel getrunken, oder warum so viele Rechtschreibfehler ? :-))
Erstellt am 15.06.2006 um 09:40 Uhr von ola!
auwei! nein hab nur zuviel gearbeitet, vom spiel hab ich nur den Jubel durchs offene Fenster mitbekommen, naja, man kann nicht alles haben, sorry für die Fehler, das liest sich ja traurig
Erstellt am 15.06.2006 um 09:51 Uhr von Ramses II
Lotte,
vielleicht sollten wir zuallererst einmal wissen, was das für eine "Besprechung" ist.
Falls es sich z.B. um ein Gespräch nach § 82 (2) BetrVG handelt, dann entscheidet der AN, ob und welches BR-Mitglied er/sie hinzuziehen will.
Erstellt am 15.06.2006 um 16:06 Uhr von Lotte
erstmal vielen Dank für eure Antworten.
Ramses, es handelt sich um eine Besprechung mit den Mitarbeitern eines Bereichs über eine Veränderung ihrer Arbeitszeit, da ihre Pausen nicht mehr bezahlt werden sollen.
Ist das eine Besprechung nach §82? Habe diesen immer so verstanden, dass Einzelbesprechung gemeint sind?