Erstellt am 13.07.2018 um 12:45 Uhr von Pickel
Die Frage ist da, was zugesagt wurde. Es gibt kein gesetzliches Anrecht auf das Stellen einer Küche (im Gegenteil, die meisten Dienstreisen finden in Hotels statt die ebenfalls das Ausweichen auf externe Gastronomieangebote erforderlich machen).
Erstellt am 14.07.2018 um 10:53 Uhr von MaJoK
Toller Spruch Pickel !
Das Haus wurde ordnungsgemäß vermutlich für Leiharbeiter gemietet,sicher inclusive der darin befindlichen Küche. Somit dürfen die Männer sich dort auch ihr Essen kochen. Die Forderung der Vermieterin ist unrechtmäßig!
Sollte die Vermieterin sich weiterhin unrechtsmäßig Zugang zum Haus verschaffen, wäre die Polizei sehr hilfreich, was natürlich voraussetzt das die Männer nicht illegal hier sind oder schwarz arbeiten.
Eine Kündigung ist innerhalb von 14 Tagen möglich.
Kein Ofen?!! Wie wollen die Männer dann im Winter die Wohnung warm bekommen.
Erstellt am 14.07.2018 um 12:50 Uhr von celestro
kein Ofen heißt nicht unbedingt "keine Heizung"
Erstellt am 15.07.2018 um 10:06 Uhr von Mike1975
Punkt 1. die Würde des Menschen ist rechtlich geschützt !
Schlechte Arbeitsbedingungen sehe ich hier nicht!
Die Unterbringung fällt hier in den sozialen Bereich!
Um das ganze zu vereinfachen komplett Dokumentieren Bilder und Schriftlich fest halten dem BRV zu kommen lassen und um einer bitte das das ein Notstand ist der sofort mit dem Arbeitgeber verhandelt werden muß ! Man sollte für sowas eine brv abschließen ganz wichtig!