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persönliche Medikamente

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rtjum
Jul 2018 bearbeitet

Hallo,

wenn ein Kollege Medikamente immer direkt dabei haben muss, kann der AG verlangen dass der Kollege eine ärztliche Bescheinigung mitführen muss, die nicht älter als 6 Monate ist und aus der Name, Stärke und mitzuführende Menge des Medikamentes hervorgeht? Ich persönlich finde das einen zu starken Eingriff in Persönlichkeitsrechte.

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Community-Antworten (9)

G
ganther

13.07.2018 um 11:27 Uhr

eigentlich nicht.... außer er nimmt legal Marihuana und arbeitet bei der Staffel von Drogenhunden.... will sagen: gibt es denn nachvollziehbare Gründe? So was geht ohne seeeeehr gute Begründung gaaaaar nicht

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rtjum

13.07.2018 um 11:46 Uhr

also das ist für Kollegen die bei uns im Pharmalogistik-Bereich arbeiten, wo allerdings keine Medikamente bearbeitet werden

A
AlterMann

13.07.2018 um 12:25 Uhr

Es käme auf die Begründung, wofür die Bescheinigung notwendig ist. Wenn es z.B. denkbar ist, dass der Kollege beruflich spontan in den Flieger steigen muss, wäre die Anweisung nachvollziehbar. Nicht in Ordnung wäre es, wenn der AG die Bescheinigung einsehen wollte.

I
ickederdicke

13.07.2018 um 13:31 Uhr

Ich würde in so einem Fall eher hinterfragen ob es notwendig wäre das über den AG die Kollegen im Arbeitsumfeld informiert werden was im Falle eines Falles zu tun wäre. Beispiel: Epilepsie, Diabetes. Wie begründet es der AG und was sagt denn der behandelnde Arzt oder die BG dazu ?

N
neci

13.07.2018 um 14:43 Uhr

Hallo Ich persönlich sehe das so: Es gibt ja auch Medikamente, nach deren Einnahme man keine Maschinen bedienen darf, nicht am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen darf, nicht geschäftsfähig ist usw.

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rtjum

13.07.2018 um 15:10 Uhr

Danke für Eure Antworten, wir werden das bei der nächsten BR-Sitzung kommende Woche thematisieren

C
celestro

13.07.2018 um 15:50 Uhr

solange sich am Medikament, der Dosierung oder den Konsequenzen durch die Einnahme nichts ändert, sehe ich jedenfalls keinen Sinn darin, warum die Bescheinigung nicht älter als 6 Monate sein dürfte.

SF
SBV Frank

13.07.2018 um 18:52 Uhr

Nein, das würde ich auf keinen Fall so machen! Schließlich könnte man aus den Medikamenten, der Dosierung und so weiter ableiten, welche Erkrankung vorliegt!! Das geht den Arbeitgeber erst mal gar nichts an! Vielleicht solltet ihr einmal mit eurem Betriebsarzt sprechen beziehungsweise eher!

A
alraune

14.07.2018 um 13:27 Uhr

Wenn ich in meiner Tasche, vom Arzt rezeptierte Medikamente dabei habe, die meine Arbeitsfähigkeit nicht beieinträchtigen, dann geht das den Arbeitgeber nichts an. Sollte der AG sich um meine Gesundheit sorgen, kann er mich zum Betriebsarzt schicken um meine Arbeitsfähigkeit prüfen zu lassen.

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