Rechtsbeistand Betriebsrat
Hallo an alle, ich würde gerne wissen, ob sich ein Betriebsrat dessen Betrieb nicht tariflich gebunden ist, einen Rechtsanwalt (nicht gewerkschaftlich) als Rechtsberatung nehmen kann. Ich denke gehen wird das schon, jedoch wie verhält sich das dann mit der Kostenübernahme?
Community-Antworten (7)
09.06.2006 um 12:41 Uhr
Hallo Albert, das BetrVG hat doch nichts mit Tarifbindung zu tun. Das gilt für alle Betriebe.
09.06.2006 um 12:44 Uhr
Dankeschön für die schnelle Antwort, auch wenn ich mich jetzt als absoluten Neuling oute, was ich auch bin, heißt das jetzt, er darf sich einen Rechtsanwalt nehmen und die Kosten muss das Unternehmen tragen oder nicht?
09.06.2006 um 12:58 Uhr
Albert,
die Frage ist, wofür Ihr Euch einen RA nehmen wollt?
Habt Ihr gerade ein Schreiben vom Arbeitsgericht bekommen dass der Arbeitgeber die Auflösung des Betriebsrates beantragt hat?
Braucht Ihr jemden der Euch eine BV ausarbeitet?
Habt Ihr Langweile und möchtet Euch beim Mittagessen mit jemandem unterhalten?
09.06.2006 um 13:13 Uhr
Ja, weil uns langweilig ist und wir sonst nix mit unserer Zeit anzufangen wissen :-) Nein natürlich nicht, es geht darum, das Fragen im Raum stehen die ein RA erfordern. Es ist doch so, oft werden in Sitzungen des Betriebsrates Dinge diskutiert und Vorgeschlagen, die eine rechtliche Überprüfung erfordern, und dafür sollte man eben ab und an einen RA zu Hand haben.
09.06.2006 um 13:17 Uhr
"Nein natürlich nicht, es geht darum, das Fragen im Raum stehen die ein RA erfordern."
Im Raum stehende Fragen erfordern eben nicht unbedingt einen Rechtsanwalt. (Ansonsten ist es natürlich immer schön auf konkrete Fragen möglichst schwammige Antworten zu bekommen.)
Damit bewegt Ihr Euch vermutlich eher im Bereich des § 80 BetrVG
09.06.2006 um 14:14 Uhr
Aha, habe den § 80 BetrVG mal überflogen. Sieht nach meiner Einschätzung so aus, das in unserem Falle zuerst die Genehmigung des AG eingeholt werden müsste.
Danke schön für die Antwort, hat mir etwas weitergeholfen.
Das Leben ist nicht leicht, aber leicht hat es einen ;-) Von wem dieser Spruch stammt weiß ich nicht, aber ich glaube er passt zur Situation.
09.06.2006 um 16:08 Uhr
Moin Albert!
Sieht nach meiner Einschätzung so aus, das in unserem Falle zuerst die Genehmigung des AG eingeholt werden müsste.<
Das ist grundsätzlich richtig, wenn ihr Fragen an den Anwalt EURER Wahl habt und dieser quasi als Sachverständiger agiert. Wobei es nicht um die Genehmigung geht, sondern vielmehr um die Verständigung zum Kostenaufwand und -übernahme.
Wenn ihr aber einen Rechtstreit habt bzw. darüber beraten und beschlossen habt, einen Antrag bei Gericht zu stellen, dann bedarf es keiner Genehmigung. Wär ja auch noch schöner, wenn dem so wäre. Erst recht, wenn ihr nicht die Antragssteller vor Gericht seid.
Verwandte Themen
Antrag auf Rechtsbeistand - wie auf der Tagesordnung den Antrag auf Rechtsbeistand richtig formulieren?
ÄlterHallo zusammen, wer kann mir ein Beispiel nennen, wie ich auf der Tagesordnung den Antrag auf Rechtsbeistand richtig formuliere und wie der Beschluss nachher aussehen muß! Danke
Rechtsbeistand eingeladen
ÄlterHallo Kollegen, wir wollen zur BR-Sitzung einen Rechtsbeistand einladen, nur um sich kennen zu lernen, falls mal ein Rechtsbeistand benötigt wird. Meine Fragen dazu: Fallen da bereits Kosten für
Betriebsrat/Informationspflicht/Rechtsbeistand
ÄlterHallo. Wir haben folgendes Problem. In einem Gerichtsverfahren hat uns der Arbeitgeber aufgefordert, betriebsratsinterne abwicklungen offen zu legen und den Tagesablauf eines Betriebsratmitglied
kleinere Listre im Betriebsrat
ÄlterHi kann mir jemand sagen welche Rechte eine Kleinere Liste innerhalb des Br hat. Problem ist derzeit das sich die andere Liste sehr dem AG verpflichtet sieht und z.B keinen Rechtsbeistand bestellen wi
Fachanwalt - wer kennt einen guten Rechtsbeistand und wie geht es nach dem Interessenausgleich weiter?
ÄlterHallo Kolleginnen und Kollegen, wir (Teilbetriebsrat) haben zur Zeit noch einen Interessenausgleich, der Ende nächsten Jahres abläuft. Im Gesamtbetrieb existieren zwei Betriebsordnungen. Wir brauchen