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Rechtsbeistand Betriebsrat

A
Albert
Nov 2016 bearbeitet

Hallo an alle, ich würde gerne wissen, ob sich ein Betriebsrat dessen Betrieb nicht tariflich gebunden ist, einen Rechtsanwalt (nicht gewerkschaftlich) als Rechtsberatung nehmen kann. Ich denke gehen wird das schon, jedoch wie verhält sich das dann mit der Kostenübernahme?

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Community-Antworten (7)

W
Werner

09.06.2006 um 12:41 Uhr

Hallo Albert, das BetrVG hat doch nichts mit Tarifbindung zu tun. Das gilt für alle Betriebe.

A
Albert

09.06.2006 um 12:44 Uhr

Dankeschön für die schnelle Antwort, auch wenn ich mich jetzt als absoluten Neuling oute, was ich auch bin, heißt das jetzt, er darf sich einen Rechtsanwalt nehmen und die Kosten muss das Unternehmen tragen oder nicht?

RI
Ramses II

09.06.2006 um 12:58 Uhr

Albert,

die Frage ist, wofür Ihr Euch einen RA nehmen wollt?

Habt Ihr gerade ein Schreiben vom Arbeitsgericht bekommen dass der Arbeitgeber die Auflösung des Betriebsrates beantragt hat?

Braucht Ihr jemden der Euch eine BV ausarbeitet?

Habt Ihr Langweile und möchtet Euch beim Mittagessen mit jemandem unterhalten?

A
Albert

09.06.2006 um 13:13 Uhr

Ja, weil uns langweilig ist und wir sonst nix mit unserer Zeit anzufangen wissen :-) Nein natürlich nicht, es geht darum, das Fragen im Raum stehen die ein RA erfordern. Es ist doch so, oft werden in Sitzungen des Betriebsrates Dinge diskutiert und Vorgeschlagen, die eine rechtliche Überprüfung erfordern, und dafür sollte man eben ab und an einen RA zu Hand haben.

RI
Ramses II

09.06.2006 um 13:17 Uhr

"Nein natürlich nicht, es geht darum, das Fragen im Raum stehen die ein RA erfordern."

Im Raum stehende Fragen erfordern eben nicht unbedingt einen Rechtsanwalt. (Ansonsten ist es natürlich immer schön auf konkrete Fragen möglichst schwammige Antworten zu bekommen.)

Damit bewegt Ihr Euch vermutlich eher im Bereich des § 80 BetrVG

A
Albert

09.06.2006 um 14:14 Uhr

Aha, habe den § 80 BetrVG mal überflogen. Sieht nach meiner Einschätzung so aus, das in unserem Falle zuerst die Genehmigung des AG eingeholt werden müsste.

Danke schön für die Antwort, hat mir etwas weitergeholfen.

Das Leben ist nicht leicht, aber leicht hat es einen ;-) Von wem dieser Spruch stammt weiß ich nicht, aber ich glaube er passt zur Situation.

Z
Zoser

09.06.2006 um 16:08 Uhr

Moin Albert!

Sieht nach meiner Einschätzung so aus, das in unserem Falle zuerst die Genehmigung des AG eingeholt werden müsste.<

Das ist grundsätzlich richtig, wenn ihr Fragen an den Anwalt EURER Wahl habt und dieser quasi als Sachverständiger agiert. Wobei es nicht um die Genehmigung geht, sondern vielmehr um die Verständigung zum Kostenaufwand und -übernahme.

Wenn ihr aber einen Rechtstreit habt bzw. darüber beraten und beschlossen habt, einen Antrag bei Gericht zu stellen, dann bedarf es keiner Genehmigung. Wär ja auch noch schöner, wenn dem so wäre. Erst recht, wenn ihr nicht die Antragssteller vor Gericht seid.

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