Erstellt am 09.06.2006 um 10:41 Uhr von Werner
Hallo Albert,
das BetrVG hat doch nichts mit Tarifbindung zu tun.
Das gilt für alle Betriebe.
Erstellt am 09.06.2006 um 10:44 Uhr von Albert
Dankeschön für die schnelle Antwort,
auch wenn ich mich jetzt als absoluten Neuling oute, was ich auch bin, heißt das jetzt, er darf sich einen Rechtsanwalt nehmen und die Kosten muss das Unternehmen tragen oder nicht?
Erstellt am 09.06.2006 um 10:58 Uhr von Ramses II
Albert,
die Frage ist, wofür Ihr Euch einen RA nehmen wollt?
Habt Ihr gerade ein Schreiben vom Arbeitsgericht bekommen dass der Arbeitgeber die Auflösung des Betriebsrates beantragt hat?
Braucht Ihr jemden der Euch eine BV ausarbeitet?
Habt Ihr Langweile und möchtet Euch beim Mittagessen mit jemandem unterhalten?
Erstellt am 09.06.2006 um 11:13 Uhr von Albert
Ja, weil uns langweilig ist und wir sonst nix mit unserer Zeit anzufangen wissen :-)
Nein natürlich nicht, es geht darum, das Fragen im Raum stehen die ein RA erfordern.
Es ist doch so, oft werden in Sitzungen des Betriebsrates Dinge diskutiert und Vorgeschlagen, die eine rechtliche Überprüfung erfordern, und dafür sollte man eben ab und an einen RA zu Hand haben.
Erstellt am 09.06.2006 um 11:17 Uhr von Ramses II
"Nein natürlich nicht, es geht darum, das Fragen im Raum stehen die ein RA erfordern."
Im Raum stehende Fragen erfordern eben nicht unbedingt einen Rechtsanwalt. (Ansonsten ist es natürlich immer schön auf konkrete Fragen möglichst schwammige Antworten zu bekommen.)
Damit bewegt Ihr Euch vermutlich eher im Bereich des § 80 BetrVG
Erstellt am 09.06.2006 um 12:14 Uhr von Albert
Aha, habe den § 80 BetrVG mal überflogen. Sieht nach meiner Einschätzung so aus, das in unserem Falle zuerst die Genehmigung des AG eingeholt werden müsste.
Danke schön für die Antwort, hat mir etwas weitergeholfen.
Das Leben ist nicht leicht, aber leicht hat es einen ;-) Von wem dieser Spruch stammt weiß ich nicht, aber ich glaube er passt zur Situation.
Erstellt am 09.06.2006 um 14:08 Uhr von Zoser
Moin Albert!
>Sieht nach meiner Einschätzung so aus, das in unserem Falle zuerst die Genehmigung des AG eingeholt werden müsste.<
Das ist grundsätzlich richtig, wenn ihr Fragen an den Anwalt EURER Wahl habt und dieser quasi als Sachverständiger agiert. Wobei es nicht um die Genehmigung geht, sondern vielmehr um die Verständigung zum Kostenaufwand und -übernahme.
Wenn ihr aber einen Rechtstreit habt bzw. darüber beraten und beschlossen habt, einen Antrag bei Gericht zu stellen, dann bedarf es keiner Genehmigung. Wär ja auch noch schöner, wenn dem so wäre. Erst recht, wenn ihr nicht die Antragssteller vor Gericht seid.