Ist es überhaupt möglich, die Wahl durchzuführen?
Das würde ja heißen, das der Geschäftsführer keine Kündigungen aussprechen kann, wenn der BR-Vorsitzende im Jahresurlaub oder länger krank ist. Ist ein Betriebsrat überhaupt arbeitsfähig ohne Stellvertreter?
Hätte nicht eine Nachfrist gesetzt werden müssen, wenn es nicht ausreichend Kandidaten gibt? Gibt es eigentlich eine Mindestbeteiligung der Mitarbeiter an der Wahl? Was ist wenn der 1 Kandidat als einziger wählt und sich dann natürlich selbst wählt? Ist er dann gewählt?
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