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Ersatzkandidat im Gesamtbetriebsrat

B
bima
Jan 2018 bearbeitet

In unserem Unternehmen wurde in diesem Jahr neu gewählt. Aufgrund der gesunkenen Mitarbeiterzahl konnte nur ein 1köpfiger BR gewählt werden. Wie verhält es sich in diesem Fall mit Ersatzmitgliedern bzw. Stellvertretern? Kann ein nicht gewählter Kandidat als Ersatzkandidat in der Gesamtbetriebsrat entsandt werden, wenn das ordentliche Mitglied verhindert ist und was ist, wenn auch dieser Ersatzkandidat verhindert ist? Könnte hier der Wahlbewerber mit der dritthöchsten Stimmenzahl enstandt werden oder ist dies nicht möglich? Wie verhält es sich mit dem Kündigungsschutz für die Ersatzkandidaten?

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Community-Antworten (1)

K
Kölner

13.06.2006 um 13:16 Uhr

Da steht Deine Anfrage seit einer Woche nunmehr unbeantwortet hier in diesem Forum...Unglaublich! @bima Der Ersatzkandidat kann in den GBR entsandt werden, wenn er zuvor ordentliches Mitglied des BR wird/ist. Das ist bei einem einköpfigen BR immer dann der Fall, wenn das BRM per Urlaub, Krankheit oder FB verhindert ist. Rein theoretisch gilt das auch bei gleichzeitiger Verhinderung des ordentlichen BRM und des Ersatzmitgliedes (ob dies auch praktikabel ist, wage ich etwas zu bezweifeln).

Sobald ein Ersatzmitglied in die BR-Arbeit einsteigt hat er den einjährigen Kündigungsschutz nach dem soooo viele BRM streben!

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