Aufgaben des Betriebsausschusses beschränken?
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
bei unserem 9köpfigen BR ist ein Betriebsausschuss zu wählen. Der gesamte BR möchte aber weiterhin die Oberhohheit über alle oder zumindest möglichst viele Themen behalten. Wie könnte das rechtskonform geregelt werden?
Community-Antworten (3)
02.06.2006 um 16:50 Uhr
Der Betriebsausschuss, wenn ihr ihm keine Aufgaben zur selbstständigen Erledigung ubergebt, hat nur die Aufgabe der Führung der laufenden Geschäfte. d.H. knicken, lochen, abheften.
Sonst nichts.
Die Oberhoheit bleibt beim BR.
02.06.2006 um 18:24 Uhr
Beschlüsse kann ein ein Betriebsausschuss eh nicht machen, außer er wird vom gesamten Gremium in einem Beschluß dazu beauftragt.
Der BR hat das Sagen
04.06.2006 um 19:55 Uhr
§ 27 BetrVG reglt dies und wenn ihr kein BetrAussch. wählt ist dies eine grobe pflichtverletzung. Der hat die laufenden Geschäfte des BR zu machen.
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