Erstellt am 31.05.2006 um 08:36 Uhr von p.g.
Erstellt am 31.05.2006 um 08:41 Uhr von Steffen
Super!
Erstmal Danke für die schnelle Antwort ... gibt es dazu vielleicht noch einen Passus im Gesetz? Das "alte" BR-Mitglied will sich davon nämlich nicht überzeugen lassen...
Nochmals Danke!
Gruss von
Steffen
Erstellt am 31.05.2006 um 08:55 Uhr von BMW
Hallo Steffen
Wie lange war der Kollege im BR?
Ich gehe mal davon aus das er maximal 4 Jahre im AMT war
dann sollte er auch wissen das er bis zum ausscheiden ein Wahlrecht in eurem Betrieb hat .
Oder hat der besagte Kollege einen Vormund?
Gruß BMW
Erstellt am 31.05.2006 um 09:04 Uhr von p.g.
Wählbarkeit: § 8 1 Satz
Wahlberechtigt: § 7 1 Satz
BetrVG
Erstellt am 31.05.2006 um 09:48 Uhr von Frank B.
Was heißt "alt"?
Ich bin 41 und zum vierten mal in den BR gewählt, vielen Dank auch!