Darf Mitglied aus "altem" BR an der neuen BR-Wahl teilnehmen?
Hallo!
Eine kurze Frage: Darf ein "altes" BR-Mitglied an der neuen BR-Wahl teilnehmen?
Danke für Antwort
Steffen
Community-Antworten (5)
31.05.2006 um 10:36 Uhr
Ja .
31.05.2006 um 10:41 Uhr
Super!
Erstmal Danke für die schnelle Antwort ... gibt es dazu vielleicht noch einen Passus im Gesetz? Das "alte" BR-Mitglied will sich davon nämlich nicht überzeugen lassen...
Nochmals Danke!
Gruss von Steffen
31.05.2006 um 10:55 Uhr
Hallo Steffen
Wie lange war der Kollege im BR?
Ich gehe mal davon aus das er maximal 4 Jahre im AMT war dann sollte er auch wissen das er bis zum ausscheiden ein Wahlrecht in eurem Betrieb hat .
Oder hat der besagte Kollege einen Vormund?
Gruß BMW
31.05.2006 um 11:04 Uhr
Wählbarkeit: § 8 1 Satz Wahlberechtigt: § 7 1 Satz BetrVG
31.05.2006 um 11:48 Uhr
Was heißt "alt"?
Ich bin 41 und zum vierten mal in den BR gewählt, vielen Dank auch!
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