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Darf Mitglied aus "altem" BR an der neuen BR-Wahl teilnehmen?

S
Steffen
Nov 2016 bearbeitet

Hallo!

Eine kurze Frage: Darf ein "altes" BR-Mitglied an der neuen BR-Wahl teilnehmen?

Danke für Antwort

Steffen

3.82805

Community-Antworten (5)

P
p.g.

31.05.2006 um 10:36 Uhr

Ja .

S
Steffen

31.05.2006 um 10:41 Uhr

Super!

Erstmal Danke für die schnelle Antwort ... gibt es dazu vielleicht noch einen Passus im Gesetz? Das "alte" BR-Mitglied will sich davon nämlich nicht überzeugen lassen...

Nochmals Danke!

Gruss von Steffen

B
BMW

31.05.2006 um 10:55 Uhr

Hallo Steffen

Wie lange war der Kollege im BR?

Ich gehe mal davon aus das er maximal 4 Jahre im AMT war dann sollte er auch wissen das er bis zum ausscheiden ein Wahlrecht in eurem Betrieb hat .

Oder hat der besagte Kollege einen Vormund?

Gruß BMW

P
p.g.

31.05.2006 um 11:04 Uhr

Wählbarkeit: § 8 1 Satz Wahlberechtigt: § 7 1 Satz BetrVG

FB
Frank B.

31.05.2006 um 11:48 Uhr

Was heißt "alt"?

Ich bin 41 und zum vierten mal in den BR gewählt, vielen Dank auch!

Ihre Antwort

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