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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ersatzmitglieder - ist für den besonderen Kündigungsschutz die Teilnahme an einer BR-Sitzung erforderlich?

O
Olaf
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

habe gehört, daß ein gewähltes Ersatzmitglied bei der Betriebsratswahl ab der Bekanntgabe der Wahlergebnisse auch einen befristeten Kündigungsschutz genießt. Dazu muß sie/er noch nicht mal an einer Betriebsratssitzung teilgenommen haben. Stimmt das ? Und wenn ja, wie lang ist dieser befristete Kündigungsschutz ? Drei Monate oder sogar evtl. ein halbes Jahr ???

Vielen Dank

Olaf..................

2.77702

Community-Antworten (2)

S
sh_9260

26.05.2006 um 17:26 Uhr

KSchG§15

Jeder Kandidat der BRWahl hat nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses 6 Monate einen erweiterten Kündigungsschutz

T
Torben

26.05.2006 um 20:25 Uhr

Grundsätzlich gilt: Ersatzmitglieder treten ihr Betriebsratsamt am Tag der Einladung zur Vertretung an und beenden ihr Amt auch gleich wieder nach der Vertretung (muss nicht unbedingt eine Betriebsratssitzung sein).

Aus diesem Grund haben Ersatzmitglieder, die ein Betriebsratsmitglied vertreten haben, nach § 15 KSchG # ein Jahr # Kündigungsschutz ab dem Tag der letzten Vertretung (wird immer wieder neu) gerechnet.

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