Ersatzmitglieder - ist für den besonderen Kündigungsschutz die Teilnahme an einer BR-Sitzung erforderlich?
Hallo,
habe gehört, daß ein gewähltes Ersatzmitglied bei der Betriebsratswahl ab der Bekanntgabe der Wahlergebnisse auch einen befristeten Kündigungsschutz genießt. Dazu muß sie/er noch nicht mal an einer Betriebsratssitzung teilgenommen haben. Stimmt das ? Und wenn ja, wie lang ist dieser befristete Kündigungsschutz ? Drei Monate oder sogar evtl. ein halbes Jahr ???
Vielen Dank
Olaf..................
Community-Antworten (2)
26.05.2006 um 17:26 Uhr
KSchG§15
Jeder Kandidat der BRWahl hat nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses 6 Monate einen erweiterten Kündigungsschutz
26.05.2006 um 20:25 Uhr
Grundsätzlich gilt: Ersatzmitglieder treten ihr Betriebsratsamt am Tag der Einladung zur Vertretung an und beenden ihr Amt auch gleich wieder nach der Vertretung (muss nicht unbedingt eine Betriebsratssitzung sein).
Aus diesem Grund haben Ersatzmitglieder, die ein Betriebsratsmitglied vertreten haben, nach § 15 KSchG # ein Jahr # Kündigungsschutz ab dem Tag der letzten Vertretung (wird immer wieder neu) gerechnet.
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