Entsendung in den GBR. Kann ich gewählt werden obwohl ich nicht anwesend bin?
hallo zusammen,
kann ich auch in den GBR gewählt werden, wenn ich am Tage der Wahl nicht anwesend bin?
Grüße Moritz
Community-Antworten (3)
25.05.2006 um 11:26 Uhr
In den GBR wird man nicht gewählt, sondern entsendet, siehe § 47 BetrVG. Es ist möglich, da der der entsendet wird ja bei "Nichtwollen" jederzeit ablehnen könnte.
26.05.2006 um 16:51 Uhr
bösi hat recht, du mußt nur ein formloses Schriftstück einreichen, dass dur in den GBR möchtest und du kannst entsendet werden. Haben selbst vor kurzen diesen Fall gehabt.
26.05.2006 um 18:04 Uhr
ich danke Euch.
Grüße Moritz
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