Erstellt am 24.05.2006 um 21:24 Uhr von Rolli
So weit mir bekannt ist, müssen die Unterlagen eine Wahlperiode, also vier Jahre bis zum Abschluß der nächsten Wahl archiviert werden, um eventuelle Wahlanfechtungen oder andere strittige Fragen auch im Nachhinein zu bearbeiten. Danach können die Unterlagen nach den Regeln des Datenschutzes vernichtet werden.