Wie lange müssen alte Betriebsratsunterlagen aufbewahrt werden?
Die Wahlen sind nun durch und unser neuer Betriebsrat steht aber keiner weiß wie lange wir die alten Schriftprotokolle und Unterlagen archivieren müssen. Weiß das hier jemand wir müssen dringend ausmisten.
Community-Antworten (1)
24.05.2006 um 23:24 Uhr
So weit mir bekannt ist, müssen die Unterlagen eine Wahlperiode, also vier Jahre bis zum Abschluß der nächsten Wahl archiviert werden, um eventuelle Wahlanfechtungen oder andere strittige Fragen auch im Nachhinein zu bearbeiten. Danach können die Unterlagen nach den Regeln des Datenschutzes vernichtet werden.
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